Jäger verurteilt

Gericht bestätigt: Hunde-Abschuss war Tierquälerei

Tierecke
01.03.2018 12:02

In der Oststeiermark wurden im April 2016 die beiden Hunde „Jamie“ und „Senta“ von zumindest einem Jäger erschossen. Angeblich, weil sie wildernd aufgefunden wurden. Anfang 2017 folgte schließlich eine Verhandlung vor dem Straflandesgericht Graz, in dem einer der Jäger noch stolz berichtete, er haben die beiden Hunde mit nur einem Schuss töten können. Es kam schließlich zu einer Verurteilung wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung, die nun auch in zweiter Instanz bestätigt wurde.

Am Mittwoch kam es zur Berufungsverhandlung gegen jenen Jäger, der „Jamie“ und „Senta“ erschoss. Doch auch das Oberlandesgericht Graz stellte fest: Der Jäger hat sich der Tierquälerei und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er hat daher 300 Tagessätze und für jeden der beiden Hunde 200 Euro zu bezahlen. Hinzu kommen noch die Berufungskosten.“

Hunde hätten nicht erschossen werden dürfen“
“Es kommt auf den konkreten Einzelfall an
, meinte der Richter bei der Urteilsverkündung, selbst wenn die Hunde davor gejagt hätten, hätten die Hunde, die bei der Schussabgabe nicht gejagt haben, nicht erschossen werden dürfen. Zudem sei die Schussabgabe direkt neben der Gemeindestraße erfolgt. Das Jagdgesetz verbietet eine Schussabgabe in unmittelbarer Straßennähe, mit dem Zweck Menschen zu schützen, die sich auf dem Weg aufhalten könnten.

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