Beratungsschwerpunkt

Arbeiterkammer hilft beim Steuerausgleich

Kärnten
28.02.2018 14:35

Weil jeder Euro zählt! Ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Fiskus zurückzufordern, dazu ruft die AK Kärnten wieder alle Beschäftigten auf. „Holen Sie Ihr Geld zurück!“ lautet das Motto. Das AK-Steuerteam steht bei den Steuerspartagen in allen Kärntner Bezirken mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Start ist am 5. März in Villach.

„Machen Sie Ihren Steuerausgleich. Es zahlt sich aus! Im Durchschnitt bekommt man 350 Euro vom Finanzamt zurück!“, appelliert AK-Präsident Günther Goach an Beschäftigte, die Arbeitnehmerveranlagung mit Hilfe der AK zu erledigen. Die Lohnsteuer der Arbeitnehmer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Finanzministers. Obwohl es die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ gibt, bleiben immer noch Millionen liegen, weil Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Über sie kann man jedoch bestimmte Abzugspos-ten mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegenverrechnen.

„Viele haben Scheu vor dem Prozedere der Arbeitnehmerveranlagung, weil sie glauben nichts zurückzubekommen oder weil es Ihnen zu kompliziert erscheint. Dafür gibt es jedoch die Steuerexperten der AK, die entweder Tipps geben oder direkt vor Ort in den AK-Bezirksstellen mit den Arbeitnehmern den Steuerausgleich erledigen“, so Goach.

Das AK-Steuerteam steht ab Montag, dem 5. März, wieder in den Bezirken zur Verfügung. Termine können ab sofort in der nächstgelegenen Bezirksstelle vereinbart werden.


Die Termine der Steuerspartage 2018:

·  5.und 6. März: AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1; Tel. 050 477-5115

·  7.März: AK Wolfsberg, Am Weiher 7/2; Tel. 050 477-5215

·  8.März: AK Völkermarkt, Hans-Wiegele-Straße 2; Tel. 050 477-5515

·  12.März: AK Feldkirchen, Max-Blaha-Straße 1; Tel. 050 477-5615

·  13.März: AK St. Veit/Glan, Friesacher Straße 3; Tel. 050 477-5415

·  14.März: AK Spittal, Lutherstraße 4; Tel. 050 477-5315

15.März: AK Hermagor, Wulfeniaplatz 3; Tel. 050 477-5132

20. und 21. März: AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3; Tel. 050 477-3001

AK holte mehr als sechs Millionen zurück
Die Steuerexperten der Arbeiterkammer konnten im Vorjahr 6,032 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmer vom Fiskus zurückholen! 21.543 Tausend Beratungen wurden 2017 durchgeführt. Seit Jahren steigen die Beratungszahlen stetig.

Automatische Meldung von Spenden, Kirchenbeiträgen und Co
Für das Veranlagungsjahr 2017 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten. Ab heuer müssen Spendenorganisationen die erhaltenen Spenden selbst beim Finanzamt melden. Gleiches gilt für die Kirchensteuer. Und auch Beträge im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung oder Versicherungszeiten werden automatisch ans Finanzamt gemeldet.

Ob die Beträge stimmen, kann man über FinanzOnline feststellen. Wenn Beträge nicht richtig oder gar nicht gemeldet wurden, müssen Sie selbst den Spendenempfänger dazu auffordern, die korrekten Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Sollen Kirchenbeiträge, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung oder zum Nachkauf von Ausbildungszeiten bei einer anderen als der gemeldeten Person berücksichtigt werden (z.B. Ehepartner), können Sie dies in FinanzOnline oder mit dem Formular L1d beantragen.

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