Wahlanfechtung in NÖ

krone.at-User: „Die Grünen überspannen den Bogen!“

Nachrichten
27.02.2018 15:32

Die niederösterreichischen Grünen denken laut über eine Anfechtung der Landtagswahl am 28. Jänner nach, wie Landesparteichefin Helga Krismer am Dienstag bekannt gab. Der von den Grünen beauftragte Rechtsanwalt Heinrich Vana zitierte aus Nestroys "Freiheit in Krähwinkel": "Was recht is is recht, was zvü is is zvü." Was am 28. Jänner vorgefallen sei, "das ist aus juristischer Sicht zu viel", betonte Vana. Er sei "überzeugt", dass einer Anfechtung stattgegeben würde. Viele krone.at-User sind da  anderer Meinung: "Die Grünen überspannen den Bogen", schrieb etwa User "carlo7" am Dienstag.

Bereits kurz nach der Wahl in Niederösterreich hatten die Grünen eine Wahlanfechtung in den Raum gestellt. Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Landesbürgerevidenz-Gesetz hätten bereits bei der Prüfung durch die Bürgermeister begonnen, ob Zweitwohnsitzer wahlberechtigt seien oder nicht, führte Anwalt Vana aus. So sieht das auch "Eddy2000": "Naja, dass das Wahlrecht in NÖ verfassungswidrig ist, ist ohnehin klar. Es kann ja nicht sein, dass Bürgermeister fast willkürlich bestimmen, wer wahlberechtigt ist. Nur Leute mit Hauptwohnsitz sollten auch in NÖ wählen würden (so wie überall)."

krone.at-User "Maxl4" sieht in einer möglichen Anfechtung durch die Grünen hauptsächlich "Wahlwerbung": "Jeder macht seine Auferstehung und Wahlwerbung auf seine Art, die Grünen haben aber eine ganz besondere Art." User "10011001" sieht das anders: "Recht haben sie in diesem Fall. Zweitwohnbesitzer nach Lust und Laune auszutauschen, schreit ja geradezu nach Manipulation."

"Wenn Listen nicht stimmen, ist Wahlanfechtung richtig"
Anwalt Vana sagte dazu, dass die Beispiele aus den Gemeinden eine "völlig verschiedene Praxis" zeigen würden. In Retz seien 350 von 850, in St. Pölten sei hingegen "kein einziger" Zweitwohnsitzer gestrichen worden. In Semmering seien 600 angeschrieben worden - und jene, die nicht geantwortet hätten, herausgefallen. In Würflach wiederum sei "kein einziger" der 230 Nebenwohnsitzer gestrichen worden. Wenn das Recht auf Anerkennung als Wähler unklare Grundlagen habe, entspreche es nicht der Bundesverfassung, erinnerte der Anwalt.

In diese Kerbe schlägt auch "Enac": "Wenn etwas bei den Eintragungen der Wählerlisten nicht richtig abgelaufen ist, ist die Wahlanfechtung der Grünen völlig richtig, darum verstehe ich nicht warum viele hier gegen die Grünen schreiben. Etwas mehr Demokratieverständnis wäre angebracht." Landessprecherin Helga Krismer verteidigte das Vorgehen ihrer Partei ebenfalls mit dem "Hochhalten von Demokratie und Verfassung". User "sudlerwirt" meinte dazu: "Die Grünen werden noch immer da sein, auch wenn es sie nicht mehr gibt."

"Provozierte Neuwahlen fallen dem Verursacher auf den Kopf"
Ob die Grünen von der Anfechtung und eventuellen Neuwahlen profitieren können, wird sich zeigen. "Iro-nimus" schrieb dazu: "Ist das noch Mut oder schon Wahnsinn? Die Grünen mit ihren einstelligen Prozenten sollten wissen, dass provozierte Neuwahlen immer dem Verursacher auf den Kopf fallen." Damit spielte er auf die Anfechtung der FPÖ bei der Bundespräsidentenwahl 2017 an, die im zweiten Durchgang klar für Alexander Van der Bellen ausgegangen war. User "History" würde es jedenfalls freuen "wenn die ÖVP bei der Wiederholungswahl die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht".

Ob die Grünen die Wahl tatsächlich anfechten, wird am Mittwoch im Landesausschuss der Partei entschieden und "am großen grünen Familientisch gemeinsam beraten". Man könne nur dann in eine Neuwahl gehen, wenn die Überzeugung herrsche, es sei gut für die Grünen, die Wähler und das Land, so Krismer. Die Chancen, dass es eine Entscheidung für eine Anfechtung gibt, bezifferte sie am Dienstag mit 50:50.

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