Nach Irrtum der Laien

Kopfschuss in Wien: Prozess-Wiederholung ab März

Österreich
21.02.2018 14:30

Ab 1. März wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann wiederholt, der am 16. April 2017 in der Brigittenau den 26-jährigen Igor Z. auf offener Straße erschossen haben soll. Der Grund: Das Ersturteil war ausgesetzt worden, wegen Irrtums der Laienrichter.

In dem spektakulären Fall wurde der Angeklagte im November nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Die drei Berufsrichter setzten diesen Wahrspruch allerdings wegen Irrtums der Laienrichter aus. Nun wird vor einem neu zusammengesetzten Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richterin Andrea Wolfrum erneut verhandelt. Das Urteil werde frühestens am 4. April fallen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch mit.

Video: Kopfschuss-Urteil ausgesetzt

Schlag mit Pistole auf Kopf?
Der Angeklagte hatte am Ostersonntag um 15.11 Uhr die Polizeiinspektion in der Pappenheimgasse betreten, wo er erklärte: "Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht." Sechs Minuten davor wurde vor dem Café "Blanco" der aus Bosnien stammende Igor Z. per Kopfschuss getötet. In weiterer Folge erzählte der Verdächtige einer Kriminalbeamtin, er habe sich mit dem 26-Jährigen zu einer Aussprache getroffen. Dabei sei er von seinem Kontrahenten - die beiden sollen an derselben Frau, mit der der Angeklagte seit drei Jahren eine außereheliche Affäre pflegte, Interesse gehabt haben - angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er ihm seine Pistole - eine geladene Tokarev - auf den Kopf schlagen wollen. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst.

Tatwaffe ist "Dreckschleuder"
Diese Darstellung kann nach Ansicht des zuständigen Gerichtsmediziners und eines beigezogenen Ballistikers nicht dem realen Geschehen entsprochen haben. Ihnen zufolge wurde Igor Z. vielmehr im Liegen erschossen. Während die Staatsanwaltschaft weiterhin überzeugt ist, den Schützen zur Anklage gebracht zu haben, haben die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm stets darauf verwiesen, dass sich an den Händen und an der Jacke des unmittelbar danach Festgenommenen kaum Bleipartikel fanden, obwohl die Tatwaffe eine "Dreckschleuder" war, wie eine Kriminaltechnikerin vom Bundeskriminalamt feststellte.

Deckt Angeklagter Unbekannten?
Zusätzlich legte in der vergangenen Verhandlung ein Passant, der zufällig Augenzeuge des blutigen Geschehens wurde und der bis zum Prozess nicht als Zeuge vernommen worden war, ein bemerkenswertes Foto vor. Der Zeuge hatte unmittelbar nach dem Schuss mit seinem Handy ein Bild vom Tatort aufgenommen. Auf diesem soll neben dem Toten, dem Angeklagten und einem Mann, den Angeklagten später zur Polizei brachte, ein Unbekannter zu sehen sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Fragen, um wen es sich dabei handelt und ob der Angeklagte womöglich diese Person deckt, in der bevorstehenden Verhandlung klären lassen.

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