Steuerspar-Tipp

ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geht einfach

Nachrichten
14.02.2018 10:22

Nicht warten, starten! Die ArbeitnehmerInnenveranlagung auf die lange Bank zu schieben, zahlt sich nicht aus. Auch, wenn es in manchen Fällen die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung gibt, ist es besser, selbst einen Antrag zu stellen.

Das Jahr 2017 ist vorbei, aber dennoch sollten Sie sich noch einmal ein bisschen mit der Vergangenheit beschäftigen: Es kann nämlich durchaus sein, dass Sie im vergangenen Jahr zu viele Steuern bezahlt haben. Wer auf das ganze Jahr gerechnet sehr wenig verdient hat, bekommt sogar einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet – als sogenannte Negativsteuer. Auch höhere finanzielle Belastungen – etwa wegen der Kinder, einer Ausbildung oder des Pendels zu Arbeit – können vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Seit 2017 gibt es zudem die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung. Wenn die Veranlagung eine Gutschrift ergibt und in den vergangenen Jahren keine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt wurde, so wird die Finanz von sich aus tätig und berechnet die zu viel bezahlten Steuern.

Allerdings sind dabei nicht alle steuermindernden Gründe – wie Kinderfreibeträge, Unterhaltsabsetzbeträge, Kinderbetreuungskosten, Mehrkindzuschläge, Pendlerpauschale oder Werbungskosten wie Weiterbildung – dem Finanzamt bekannt. Auch andere erhebliche Belastungen wie etwa durch Zahnersatz-, Kur- und Krankenkosten werden beim automatischen Steuerausgleich ebenfalls nicht berücksichtigt.

Daher sind sich die AK ExpertInnen einig: Es lohnt sich nicht, darauf zu warten, dass die Steuer automatisch rücküberwiesen wird. Besser ist es, selbst einen Antrag auszufüllen. So kommt man schneller zu seinem Geld, zudem können mehr Belastungen berücksichtigt werden.

Wer Fragen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung hat: Die Arbeiterkammer gibt auf wien.arbeiterkammer.at/steuer Tipps und Infos, auch die ExpertInnen der AK helfen gerne.

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