Fall Ebensee:

Eine nie gemachte Anzeige

Oberösterreich
10.02.2018 09:40

Eine rotgrüne Allianz in Oberösterreich bekräftigt ihre Forderung nach einem eigenen U-Ausschuss des Landtags, der auch im Fall von Ebensee brisante Vorgänge durchleuchten könnte - zum Beispiel eine trotz Empfehlung der Gemeindeaufsicht und Zustimmung des zuständigen Landesrates dazu nie eingebrachte Strafanzeige.

Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz haben SPÖ (Klubchef Christian Makor) und Grüne (Parteichefin  Maria Buchmayr) am Freitag ihre Forderung nach einem U-Ausschuss des Landtags zur Aufklärung der Gemeindeaufsichts-Affäre und der politischen Verantwortung für „Manipulationen“ betont. Darüber wird am Aschermittwoch im Kontrollausschuss des Landtags beraten.

Schon die bei der Sonderprüfung des Landesrechnungshofes aufgezeigten politischen Eingriffe in die Gemeindeaufsicht würden genug Material für einen U-Ausschuss  liefern, meint die rotgrüne Allianz.

Ungereimtheiten bei Auftragsvergabe
Das gewiss   – aber es gibt darüber hinaus noch andere durchleuchtenswerte Fälle. Einige (Schenkenfelden, Schärding, Gmunden)  haben wir hier bereits angerissen, heute kommt weiterer Aufklärungsbedarf dazu, nämlich im Zusammenhang mit einer Gemeindeprüfung in Ebensee. Wo es – wie man im  Prüfbericht vom Jänner 2015 nachlesen kann – Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe für das neue Schulzentrum gab: „Eine Bevorteilung eines Bieters zum Nachteil der Gemeinde kann nicht ausgeschlossen werden. Der sonderbare Ablauf des Verfahrens lässt auf ein pflichtwidriges Verhalten der handelnden Personen schließen.“  Diese Bemerkung  im Prüfbericht gilt für zwei überregional eher prominente Politiker von ÖVP und SPÖ.

Doch nichts strafrechtlich Relevantes übrig?
Der aufklärungsbedürftige Punkt: Trotz der Anregung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft durch IKD-Oberaufseher Michael Gugler bei ÖVP-Landesrat Max Hiegelsberger und dessen Zustimmung (siehe Ausriss; beide Vorgänge der Dienstbetriebsordnung  widersprechend) gab es diese Anzeige nie. Laut Gugler heute war das deshalb,  da nach Einholen eines externen Gutachtens doch nichts strafrechtlich Relevantes übrig geblieben sei.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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