Skurriles Verfahren

Prozess vorm Oberlandesgericht wegen EINES Hechts!

Oberösterreich
06.02.2018 11:31

Ein 7-Kilo-Hecht, der einst frisch und munter in der Mühlheimer Ache geschwommen war, beschäftigte jetzt das Oberlandesgericht Linz. Angeklagt war ein Fischer, der den Hecht im Schongebiet und mit Lebendköder gefischt hatte. In Ried im Innkreis wurde er zu 4 Monaten bedingt verurteilt. Das war ihm zu streng.

Kein Anglerlatein! Über einen zugegeben stattlichen Hecht – fast einen Meter lang und über sieben Kilo schwer – beriet ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts (Vorsitzende: Claudia Reinberg). Der Angeklagte meinte, dass nicht erwiesen sei, dass der Fisch in der Mühlheimer Ache gefangen wurde. Und an der angrenzenden Innmündung hat er eine Lizenz zum Fischen.

Vorwürfe ausreichend geprüft
Doch die OLG-Richter befanden, dass Anklagevorwürfe bereits in Ried ausreichend geprüft worden waren. Zeugen wurden befragt, ein Privatgutachten eingeholt, und ein Videobeweis lag vor. So hatte ein Fischer ausgesagt: „Mit einer Legeangel fischt man nur, wenn man nicht erwischt werden will.“ Und genau so eine Legeangel soll auch der Innviertler ausgelegt haben, mit einem lebenden Fischerl als Köder. Das ist Tierquälerei.

Es bleibt bei der Verurteilung. Die Strafe wurde in 960 € unbedingte Geldstrafe umgewandelt.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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