Nur 4 Monate Gefängnis

Teilbedingte Haft für Asylwerber nach Sexattacke

Österreich
01.02.2018 14:58

Ein 29-jähriger Mann ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung eines 15 Jahre alten Burschen im Schafbergbad zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden - nur vier davon muss er tatsächlich ins Gefängnis. Ein Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der syrische Asylwerber am 26. August 2017 den Burschen nach dem Duschen aus sexuellen Beweggründen auf die nahe gelegene Toilette zerren wollte.

Der 15-Jährige hatte den heißen Sommertag mit einem um fünf Jahre jüngeren Freund in dem beliebten Sommerbad in Währing verbracht. Als sich die beiden vor Badeschluss in den Duschbereich begaben, lächelte dort ein Mann den Älteren an. Dem 15-Jährigen war das unangenehm. Er wechselte die Dusche. Als er den Bereich verlassen wollte, stellte sich ihm der Unbekannte in den Weg, machte eine Oralsex andeutende Geste und griff mit den Worten "Komm, komm" nach dem Jugendlichen.

"Er wollte mich aufs Klo zerren"
"Er hat mich an der Hand genommen und wollte mich aufs Klo zerren", schilderte der 15-Jährige später in seiner kontradiktorischen Einvernahme, die auf DVD aufgezeichnet worden war und nun im Verhandlungssaal abgespielt wurde. Dem Burschen blieb damit eine Zeugenaussage im Rahmen der Hauptverhandlung erspart. Seinen Angaben im Ermittlungsverfahren zufolge konnte er sich mit den Worten "Lassen Sie mich in Ruhe" zunächst losreißen.

Nach wenigen Metern holte ihn der Unbekannte aber ein, packte ihn an der rechten Schulter, drehte ihn um die eigene Achse und wurde wieder zudringlich, wobei er sich entblößte. "Er hat mich hin und her gerissen und wollte mich mitreißen", so die Darstellung des 15-Jährigen. Mit Gewalt habe er sich befreit und sei zum Bademeister gelaufen.

Verdächtigen an Bushaltestelle wiedererkannt
Dieser verständigte die Polizei, die bis weit nach Badeschluss am Gelände vergeblich nach dem Belästiger suchte. Als der 15-Jährige und sein zehnjähriger Freund gegen 19.30 Uhr mit dem Bus heimfahren wollten, trauten sie ihren Augen nicht: An der Haltestelle saß der Verdächtige auf einer Bank. Der Zehnjährige lief zurück zum Bad und holte die Polizei, die dann die Daten des gebürtigen Syrers aufnahm.

Er sei vor drei Jahren aus Aleppo nach Österreich geflüchtet, berichtete der 29-Jährige nunmehr dem Gericht. Er bestritt nicht, im Tatzeitraum im Schafbergbad gewesen zu sein. Er werde aber mit einem Landsmann verwechselt, den er an jenem Nachmittag kennengelernt und der neben ihm geduscht habe. Der habe offenbar den 15-Jährigen bedrängt. Er selbst habe den Burschen vor dem Zusammentreffen an der Bushaltestelle nie gesehen.

Der Jugendliche hatte demgegenüber anhand mehrerer ihm vorgelegter Fotos bei seiner kontradiktorischen Befragung im Angeklagten eindeutig den Täter wiedererkannt. Der Zehnjährige, der als Zeuge in der Hauptverhandlung aussagte, identifizierte den 29-Jährigen ebenfalls als jenen Mann, der beim Duschen seinem Freund zulächelte. "Es gibt keinen Zweifel, dass die beiden Kinder Sie zutreffend, richtig und eindeutig erkannt haben", stellte die vorsitzende Richterin daher am Ende des umfangreichen Beweisverfahrens in der Urteilsbegründung fest. Der Syrer wurde anklagekonform wegen versuchter Vergewaltigung schuldig gesprochen. "Es kann nicht anders sein, der Angeklagte wollte Oralsex", verwies die Richterin auf die vom Betroffenen beschriebene Geste, bevor nach dem 15-Jährigen gegriffen wurde.

Vier Monate Haft
Von den 18 Monaten wurden vier Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest bekam der bisher unbescholtene Angeklagte unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der Staatsanwältin war das zu wenig, sie meldete Strafberufung an. Der Verteidiger ergriff Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

15-Jähriger spendet Geld für karitative Zwecke
Der 15-Jährige, der sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte, bekam für die erlittene seelische Unbill 300 Euro zugesprochen. Der Bursch will das Geld nicht für sich verwenden, sondern für karitative Zwecke spenden, wie seine Rechtsvertreterin Petra Smutny mitteilte.

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