Teils strenger:

Landtag beschloss neues Sexdienste-Gesetz

Oberösterreich
28.01.2018 15:46

Ein Land wie Oberösterreich braucht auch ein „Sexualdienstleistungsgesetz“, damit bei den Bordellen und Laufhäusern kein Wildwuchs herrscht. Besonders umstritten bei der Novellierung dieses Gesetzes war die rechtliche Gestaltung der 150 Meter-Schutzzone rund um die Rotlicht-Etablissements. Laut ursprünglichem Regierungsentwurf vom zuständigen Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) hätte einschlägige Einrichtungen auch innerhalb der 150 Meter errichtet werden dürfen, sofern es keinen direkten Sichtkontakt zu Schulen, Kindergärten, Kirchen, etc. gebe. Nun darf es auch keinen direkten Verbindungsweg geben.

In einem Unterausschuss des Landtages vor Weihnachten hatten sich die Abgeordneten schon auf den Kompromissvorschlag geeinigt, nachdem besonders in der ÖVP der Widerstand gegen die bloße Sichtkontakt-Beschränkung groß war, wie ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer betont: „Die ursprünglich vorgeschlagene Formulierung der Schutzzonen beinhaltete, dass Bordelle innerhalb der 150- Meter-Schutzzone errichtet werden durften, sofern nur kein direkter Blickkontakt gegeben ist. So wäre ein entsprechender Standort neben einer Bushaltestelle, die üblicherweise von Schülern benutzt wird, oder an der Gebäuderückseite einer Schule möglich gewesen.“ Die „Krone“ berichtete.

Doch verschärfte Regelungen
Gemeinsam mit Landesrat Podgorschek wurde der strengere ÖVP-Vorschlag schließlich doch umgsetzt und nun im Landtag beschlossen: Bordelle innerhalb der 150-Meter-Schutzzone können künftig nur dann errichtet werden, wenn eine Abgrenzung, die keinen direkten Verbindungsweg und zusätzlich keine Sichtverbindung aufweist, gegeben ist. Das ist insbesondere eine Bahntrasse oder eine Einfriedungsmauer, kann aber auch ein Hochhaus oder eine Autobahn sein.

Strenger bei „schwerwiegenden Verstößen“
Ein Riegel wird auch jenen Betreibern vorgeschoben, die einen sogenannten „schwerwiegenden Verstoß“ zu verantworten haben. Wenn jemand ein Bordell ohne Bewilligung betreibt, Behörden Zugang oder Auskunft verweigert oder Unsafe-Sex-Praktiken bzw. Dienstleistungen Minderjähriger bewirbt, dann ist als Konsequenz die Bewilligung weg bzw. kann keine neue beantragt werden.

Auch FPÖ-Politiker ist zufrieden
„Wir können mit dem Beschluss zur Novellierung des Sexualdienstleistungsgesetzes im Landtag sicherlich zufrieden sein. Ich denke, wir konnten einen guten Konsens über die Änderung der Schutzzonen bei Bordellen finden, der für alle Seiten vertretbar ist“, meint FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek zu diesem Thema. Ihm war eine praxistaugliche Regelung wichtig: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen Formulierung den Schutz aufrechterhalten und dennoch für die Praxis bzw. die Kontrolle der Einhaltung eine gute Lösung gefunden haben“.

Verbesserungen für Sicherheit der Sexualdienstleister
„Diese Novelle bringt auf jeden Fall weitere Verbesserungen“, hebt die grüne Landessprecherin Maria Buchmayr hervor: „Zum einen tragen Bordellbetreiber künftig mehr Verantwortung. Zum anderen können Bordellbetriebe nun leichter in einer belebten und öffentlich gut erreichbaren Gegend angesiedelt werden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.  Gemeinsam mit den anderen Änderungen unterstützt das die Sicherheit der Arbeitsbedingungen der Sexualdienstleisterinnen.“

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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