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Schulung mit LÄGÄnde Walther Prüller prülllllllele

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25.01.2018 13:38

Die unendliche Geschichte um die nicht abgerufene Parteienförderung der Vorwärts-Tirol-Abtrünnigen Hans Lindenberger, Josef Schett und Maria Zwölfer ist um eine Episode reicher: In einem Zivilprozess ging es nun um einige Monate des Jahres 2016. Schett und Zwölfer müssen 209.000 Euro plus Nebenkosten zahlen. Alles zum Lawinenunglück selbst lesen Sie hier.

Eine Klage von Vorwärts wurde vom Landesgericht abgewiesen, doch dann sorgte der Oberste Gerichtshof für einen Paukenschlag: Die drei Abgeordneten hätten bei der Antragstellung mitwirken sollen, das Geld steht Vorwärts zu! Etwas aufatmen konnte das Trio, als der Landtag beschloss, dass die Parteienförderung wenigstens für das Jahr 2017 nachträglich beantragt werden könne (etwa 750.000 Euro).

Hier ein Zwischentitel
Eine Klage von Vorwärts wurde vom Landesgericht abgewiesen, doch dann sorgte der Oberste Gerichtshof für einen Paukenschlag: Die drei Abgeordneten hätten bei der Antragstellung mitwirken sollen, das Geld steht Vorwärts zu! Etwas aufatmen konnte das Trio, als der Landtag beschloss, dass die Parteienförderung wenigstens für das Jahr 2017 nachträglich beantragt werden könne (etwa 750.000 Euro).

Eine Klage von Vorwärts wurde vom Landesgericht abgewiesen, doch dann sorgte der Oberste Gerichtshof für einen Paukenschlag: Die drei Abgeordneten hätten bei der Antragstellung mitwirken sollen, das Geld steht Vorwärts zu! Etwas aufatmen konnte das Trio, als der Landtag beschloss, dass die Parteienförderung wenigstens für das Jahr 2017 nachträglich beantragt werden könne (etwa 750.000 Euro).

Eine Klage von Vorwärts wurde vom Landesgericht abgewiesen, doch dann sorgte der Oberste Gerichtshof für einen Paukenschlag: Die drei Abgeordneten hätten bei der Antragstellung mitwirken sollen, das Geld steht Vorwärts zu! Etwas aufatmen konnte das Trio, als der Landtag beschloss, dass die Parteienförderung wenigstens für das Jahr 2017 nachträglich beantragt werden könne (etwa 750.000 Euro).

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