Kickl gegen Nachzug

„Wir entscheiden, wer Asyl erhält – nicht die EU“

Politik
24.01.2018 18:00

Nicht konfliktfrei könnte das Treffen der EU-Innenminister am Donnerstag in Sofia ablaufen: Herbert Kickl (FPÖ) kündigte nun an, sich in Bulgarien "mit aller Kraft gegen die geplanten Neuerungen im Asylrecht zu stemmen". Einer der wichtigsten Punkte dieser "Dublin IV"-Regelung ist eine Erleichterung des Familiennachzugs von Geschwistern aller bereits in der EU versorgten Migranten. Laut FPÖ könnten damit weitere Zehntausende Asylwerber legal nach Österreich ziehen.

"Das wäre ein absolut falsches Signal von Brüssel an alle Wirtschaftsflüchtlinge. Diese Initiativen für einen erweiterten Familiennachzug würde auf alle Migranten aus Afrika und Asien wie ein Magnet wirken. Und sämtliche Dokumentenfälscher hätten Hochsaison", will sich Innenminister Kickl bei dem Treffen in Sofia dafür einsetzen, dass der EU-Rat "entschlossen gegen derartige Ideen des Europaparlaments auftritt".

Zuzug soll deutlich erleichtert werden
Konkret will das EU-Parlament den Zuzug von Familienangehörigen jener Asylwerber, die nun bereits in EU-Ländern leben, deutlich erleichtern: Mit der neuen "Dublin IV"-Verordnung soll auch allen Geschwistern der Nachzug aus Afghanistan, Syrien, Algerien etc. in die EU erlaubt sein. Ebenso auch all jenen Personen, die während oder nach der Flucht eine Ehe mit einem Asylwerber, der nun in der EU lebt, geschlossen haben.

Diese Art der Großfamilienzusammenführung würde wiederum jene Länder mehr belasten, die ohnehin schon die Hauptlast der Migrationswellen tragen und die meisten Asylwerber aufgenommen haben: Deutschland, Schweden und Österreich. "Wenn sich vor allem die südlichen Mitgliedsstaaten der EU für einen möglichst weit gefassten Familienbegriff starkmachen, dann setzen sie das Floriani-Prinzip um: Sie hoffen, dass möglichst viele Asylwerber als Verwandte weiter Richtung Norden ziehen", kritisiert Innenminister Kickl die geplante Neuregelung. Und: "Die grundsätzliche Entscheidung darüber und auch die Auswahl besonders schutzwürdiger Personen muss in Österreich bleiben und nach unseren Kapazitäten und Kriterien erfolgen. Das kann nicht die EU übernehmen."

Für einen Beschluss dieser neuen EU-Regelung ist eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten nötig. Da heißt, 55 Prozent der EU-Länder – also 16 von insgesamt 28 – müssten zustimmen. Diese Länder müssen gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union vertreten.

Richard Schmitt
Richard Schmitt
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