Klage gegen Facebook

Glawischnig-Hassposting wird Fall für EuGH

Web
12.01.2018 06:30

Die Klage der Grünen gegen Facebook wird nun auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies im Zusammenhang mit einer Musterklage der ehemaligen Parteichefin Eva Glawischnig gegen Hasspostings in dem sozialen Netzwerk eine Reihe ungeklärter Fragen an die dortigen Richter weiter.

Glawischnig war über ein gefälschtes Profil auf Facebook unter anderem als "miese Volksverräterin" und "korrupter Trampel", ihre Partei als "grüne Faschistenpartei" bezeichnet worden. Die Grünen zogen daraufhin vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) stellte in der Folge fest, dass Facebook die Postings löschen und weltweit vom Netz nehmen muss. Und: Für Klagen gegen Facebook gilt österreichisches Recht, Betroffene können ihr Recht demnach über heimische Gerichte durchsetzen. Erreicht wurde auch eine einstweilige Verfügung.

Muss Facebook Hasspostings löschen?
Eine Reihe wichtiger Fragen blieb freilich offen: So ordnete das OLG zwar die Löschung aller identen Postings an, traf aber keine Entscheidung, ob ein Hostprovider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Das OLG ließ diesbezüglich aber den Weg zum OGH offen, wo das Verfahren schließlich auch gelandet ist. Dieser hat vorerst aber nicht selbst entschieden, sondern ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet.

Geklärt werden soll dort, ob ein Provider verpflichtet werden kann, wort- und sinngleiche Postings zu entfernen, und, falls ja, weltweit, nur im Mitgliedsstaat oder bei bestimmten Nutzern? Der EuGH soll damit klarstellen, ob Facebook solche Hasspostings selbst suchen und ob das soziale Netzwerk Löschungen weltweit vornehmen muss.

"Facebook ist größte Hassplattform weltweit"
Bei den Grünen verbucht man das Vorgehen des OGH jedenfalls als Erfolg, auch wenn der EuGH seine Klarstellungen dazu wohl erst in rund eineinhalb Jahren vorlegen wird, so Grünen-Chef Werner Kogler am Donnerstag. "Durch die Vorlage beim EuGH erlangt unser Musterprozess europaweit Bedeutung." Man ermögliche damit eine europaweite Klärung, welche Pflichten Facebook beim Vorgehen gegen Hass und Hetze zu treffen hat und wie sich Betroffene dagegen wehren können. "Facebook ist derzeit die größte Hassplattform weltweit. Wenn wir hier erfolgreich sind, bedeutet das eine revolutionäre Änderung der Welt."

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