Hausverwalter getötet

Wohnung gesprengt: Lebenslang für 56-Jährigen

Österreich
11.01.2018 17:06

Jener 56-Jährige, der am 26. Jänner 2017 seine Wohnung im Wiener Bezirk Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt und den Hausverwalter dadurch getötet hat, ist zu nicht rechtskräftig lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann, der neben Mordes auch wegen 23-fachen Mordversuchs auf der Anklagebank saß, wurde durch einen Mithäftling schwer belastet. So soll er dem 39-Jährigen gegenüber die Tat gestanden haben: Demnach habe er die Menschen vor seiner Tür, die ihn delogieren wollten, "hochgejagt". Überdies stieß der 56-Jährige in dem Gespräch auch Drohungen gegenüber der Staatsanwältin und deren Kind aus.

Die beiden lernten sich bei der Essensausgabe im Gefängnis kennen und sprachen auch über ihre Fälle. Dabei beteuerte der 56-Jährige stets, dass die Explosion ein Unfall gewesen sei, sich aufgrund einer undichten Gasleitung die Dämpfe in der Holzdecke sammelten und es so zu dem Unglück kam. Zwei bis drei Wochen vor Weihnachten unterhielten sich die Männer erneut darüber - und da meinte der 39-jährige Mitgefangene, der früher am Bau gearbeitet hat, dass ihn der 56-Jährige "nicht mit Honig anschütten soll".

"Und dann hab ich sie hochgejagt"
"Da war er überrascht", sagte der Strafgefangene dem Schwurgericht (Vorsitz: Richterin Andrea Wolfrum) am Donnerstag. Der 56-Jährige habe ihm daraufhin gestanden, dass er, als es an seiner Tür klopfte, den Gashahn in der Küche aufgedreht habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. "Er sagte: 'Und dann hab ich sie hochgejagt'", berichtete der 39-Jährige. Der Beschuldigte habe gemeint, er habe es "aus Zorn" getan, weil er "sich verarscht gefühlt" habe, da er trotz Zahlungen delogiert werden hätte sollen. Bei der Aussage des Mithäftlings ging ein Raunen durch den Zuschauerraum im Gerichtssaal.

"Die werden schon sehen, wenn ich draußen bin"
Als der 56-Jährige in einem weiteren Gespräch die Staatsanwältin und ihr Kind bedroht hatte, meldete der 39-Jährige das den Justizwachebeamten. "Er meinte: 'Die werden schon sehen, wenn ich draußen bin'", erzählte der Strafgefangene, der vor zwei Tagen zu den Vorfällen einvernommen worden war und am Donnerstag vor dem Schwurgericht aussagte. "Da geht es um Menschenleben, das ist kein Spaß."

Vor Gericht Geständnis bestritten
Die Aussage des Mithäftlings brachte den Angeklagten außer sich. "Mir reicht's jetzt! Das sind Lügen! Ich will zurück in meine Zelle!", schrie er. Erst als ihm die Justizwachebeamten die Krücken, mit denen er um sich schlug, wegnahmen, ließ er sich beruhigen. "Ich habe nie solche Aussagen gemacht", sagte er der vorsitzenden Richterin Wolfrum. Er habe lediglich den 39-Jährigen in seine Akten Einsicht nehmen lassen. "Er hat gesagt, er kennt sich aus, er gibt mir einen Rat."

Mit "Abstechen" gedroht
Anfang Jänner soll es laut dem Mithäftling erneut zu einer Bedrohung gegenüber einem weiteren Gefangenen gekommen sein. Der Angeklagte leidet unter Tinnitus und ihm machen die pfeifenden Wassergeräusche in den Leitungen der Justizanstalt Josefstadt zu schaffen. Er beschuldigte einen Mitgefangenen, dass dieser absichtlich in der Nacht die Leitung aufdrehe, wodurch es zu den Pfeifgeräuschen komme. Bei der Frühstücksausgabe meinte der Angeklagte zu dem 39-Jährigen, dass er den anderen Häftling deshalb "abstechen" würde.

Anklägerin spricht von "Racheakt"
Für die Anklägerin war die inkriminierte Tat ein "Racheakt". "Es war ein Schlussstrich, den der Angeklagte ziehen wollte", sagte sie in ihrem Schlussvortrag. Der Ort des Geschehens "hat ausgeschaut wie nach einem Bombenanschlag", so die Staatsanwältin, die kurz nach dem Vorfall das explodierte Haus in der Hernalser Hauptstraße besichtigt hatte. "Ich war fassungslos", sagte sie. "Es war reines Glück, dass da - bitte verstehen Sie mich nicht falsch - nur eine Person ums Leben kam."

Die Verteidigerin des 56-jährigen Angeklagten führte die Explosion auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurück. Der Mann habe seit zwei Jahren unter Gasgeruch in seiner Wohnung gelitten, den Schaden aus Geldmangel selbst beheben wollen und daher den Gaszähler abmontiert. Dabei sei es durch den Betrieb eines elektronischen Geräts zur Zündung gekommen. "Da reicht ein kleiner Funke", sagte sie.

Geschworene entschieden einstimmig
Die Geschworenen verurteilten den Beschuldigten einstimmig wegen Mordes, 23-fachen Mordversuchs, Brandstiftung sowie gefährlicher Drohung. Der 56-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Erschwerend waren das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen sowie die Heimtücke der Tat. Mildernd wurde gewertet, dass es teilweise beim Versuch blieb und dass die Dispositionsfähigkeit des Mannes herabgemindert war.

Der Angeklagte habe eine "äußerst ichbezogene Haltung" gezeigt und sich in die Opferrolle manövriert, sagte die Schwurgerichtsvorsitzende Wolfrum in ihrer Urteilsbegründung. Die Explosion sei ein "Akt der Selbstjustiz" gewesen und habe das Leben und das Vermögen der Hausbewohner gefährdet. Der Beschuldigte habe außerdem "eine Gleichgültigkeit an den Tag gelegt", als die Opfer aussagten. Somit sei mit der Höchststrafe vorzugehen gewesen. Den Privatbeteiligten wurde Schmerzensgeld in der Höhe von mehr als 315.000 Euro zugesprochen.

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