Olympia-Krimi
CAS entscheidet über Einspruch von 42 Russen
Der Einspruch von 42 russischen Wintersportlern gegen die Sanktionen des Internationalen Olympischen Komitees wird in der Woche ab dem 22. Jänner vom Internationalen Sportgericht (CAS) in Lausanne verhandelt. Eine Entscheidung jedes einzelnen Falls soll spätestens am 31. Jänner und damit noch vor der Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (9. bis 25. Februar) getroffen werden. Allerdings liegt das Datum drei Tage nach dem Ende der bisherigen Olympia-Meldefrist.
Insgesamt 43 russische Athleten wurden von der Disziplinarkommission des IOC im Zuge der Sotschi-Ermittlungen lebenslang für Olympia gesperrt. Ihnen waren Dopingverstöße während der Winterspiele 2014 in Sotschi vorgeworfen worden. Sie wurden disqualifiziert, Medaillen wurden ihnen aberkannt. Zu den Athleten, die Einspruch einlegten, gehören die Olympiasieger Alexander Subkow (Bob), Alexander Tretjakow (Skeleton) und Alexander Legkow (Skilanglauf).
Russische Sportler dürfen in Südkorea infolge des großen Doping-Skandals nur unter neutraler Flagge antreten. Zugleich wurde das Nationale Olympische Komitees Russlands (ROC) Anfang Dezember 2017 für die Winterspiele gesperrt. In Südkorea dürfen daher lediglich unbelastete russische Athleten "unter strikten Konditionen" teilnehmen. Immerhin: Ein Komplett-Ausschluss blieb Russland erspart.
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