Monopole gestützt

Präzedenz-Urteil gegen Glücksspielanbieter

Ausland
08.09.2009 15:47
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Glücksspielmonopol gefällt. Auslöser war ein Verfahren gegen den österreichischen Online-Wettanbieter bwin in Portugal. Der EuGH hat nun entschieden, dass das nach portugiesischem Recht bestehende Verbot von nichtstaatlichen Glücksspielen im Internet mit dem freien Dienstleistungsverkehr in der EU vereinbar ist. Der bwin und die European Gaming and Betting Association (EGBA) wollen dennoch weiter um eine europäischen Regelung des Internet-Glücksspiels kämpfen. Das Urteil gilt als richtungsweisend in Bezug auf die Reichweite der Monopolgesetze bis ins Internet.

Als Begründung für sein Urteil führte der Gerichtshof "Besonderheiten" an, "die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind". Deshalb "kann eine solche Regelung mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt werden". Die portugiesische Regelung beschränke die Dienstleistungsfreiheit zwar, "Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses" könnten jedoch gerechtfertigt sein.

Regelung steht Mitgliedsländern frei
Das von Portugal angeführte Ziel der Bekämpfung der Kriminalität könne "ein zwingender Grund des Allgemeininteresses" sein, hieß es. In Ermangelung einer Harmonisierung des Bereichs der Glücksspiele durch die EU stehe es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei, die Ziele ihrer Politik in diesem Bereich festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen.

Stickler: "Urteil absolut positiv"
Der Präsident der Europäischen Lotterien, Friedrich Stickler, bezeichnete das Urteil als "absolut positiv". Stickler meinte am Dienstag in Brüssel, man werde sich das Urteil noch im Detail ansehen, aber "so wie es aussieht, ist eine wirkliche klare Absage der von Internetbetreibern behaupteten wechselseitigen Anerkennung" gegeben worden. Es sei eine "ganz wesentliche Erkenntnis des EuGH, dass Monopole auch im Internet zulässig sind". Die laut EuGH zulässigen Gründe für Glücksspielmonopole - die Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität, Geldwäsche und Betrug - seien alles Argumente für die Aufrechterhaltung des bestehenden Systems, so Stickler. Der Vizepräsident der österreichischen Lotterien betonte, er sei immer der Meinung gewesen, dass "gerade im Bereich des Glücksspiels das Prinzip des Bestimmungslandes gilt". Auch in Österreich müsse man eine Lizenz haben, um zu arbeiten.

Internetbetreiber seien aber „immer davon ausgegangen, wenn ich in Gibraltar eine Lizenz habe, darf ich in ganz Europa anbieten“, sagte er in Anspielung auf bwin. Das Unternehmen arbeitet häufig mit einer Lizenz aus Gibraltar, in Österreich hat es aber eine Lizenz. Das Urteil sei „absolut ausschlaggebend“, dass Beschränkungen als rechtens gesehen werden, weil es um wirtschaftliche Aktivitäten gehe, die mit anderen nicht zu vergleichen sind", so Stickler.

bwin fordert "zeitgemäße Regulierung"
bwin kritisierte den EuGH-Spruch und forderte eine "zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspiels". Die Kontrollmöglichkeiten für Spiele im Internet seien sogar besser als bei stationärem Glücksspiel, argumentiert das Unternehmen. Außerdem würden Verbote im Netz ohnehin nicht funktionieren, sondern die Menschen nur in den Schwarzmarkt treiben, hieß es. "Durch die rasante technologische Entwicklung ist im europäischen Glücksspielbereich ein rechtliches Vakuum entstanden", betont bwin-Chef Norbert Teufelberger. Das zeigten allein die zahlreichen EuGH- und Vertragsverletzungsverfahren, die nach wie vor anhängig sind.

Immer mehr EU-Länder wie Großbritannien, Italien oder Frankreich hätten in der Zwischenzeit bereits reagiert, so Teufelberger. "Wir sind zuversichtlich, dass auch Portugal die Weichen in Richtung eines regulierten attraktiven Online-Glücksspielmarkts stellt."

"Einheitliche Regelung wünschenswert"
Der ehemalige Generalanwalt am EuGH, Siegbert Alber, sagte für die European Gaming and Betting Association (EGBA) in Brüssel, es wäre wesentlich besser, eine Harmonisierung in diesem Bereich vorzunehmen, als 27 verschiedene nationale Regelungen zu haben. bwin habe klare Konzepte für die Kontrolle im Internet angeboten. Der Marktführer für Sportwetten auf dem europäischen Kontinent könne nach dem Urteil seine Aktivitäten in Portugal im Moment nicht fortsetzen.

Gemeinnützige Organisation betreibt Portugals Lotterien
Konkret ging es bei dem Fall um portugiesische Vorschriften, die der Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, einer jahrhundertealten gemeinnützigen Einrichtung, das ausschließliche Recht einräumen, Lotterien und Wetten im gesamten portugiesischen Staatsgebiet zu veranstalten, zu betreiben und dafür zu werben. Das Monopol erstreckt sich auch auf alle elektronischen Kommunikationsmittel einschließlich des Internets. Wer unter Verstoß gegen das Exklusivrecht Glücksspiele veranstaltet oder dafür wirbt, kann von Santa Casa mit Geldbußen belegt werden.

Bwin und die portugiesische Fußballliga wehrten sich gegen eine solche Strafe zur Ahndung des Sponsorenvertrags, den sie miteinander abgeschlossen hatten. Das Strafgericht in Porto hatte daraufhin den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. Dabei hatte zuletzt Generalanwalt Yves Bot die Vergabe eines Monopols an eine gemeinnützige Einrichtung unter staatlicher Aufsicht zum Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Ordnung als gerechtfertigt angesehen.

bwin geht von Verfahrensgewinn aus
bwin-Anwalt Thomas Talos geht ebenso wie der Vorstand davon aus, dass bwin das Verfahren in Portugal trotz des EuGH-Spruchs gewinnen werde, weil die portugiesischen Behörden das entsprechende Gesetz nicht in Brüssel notifiziert hätten. Damit würde zumindest keine Geldstrafe für bwin anfallen.

Die Aktien des heimischen Glücksspielanbieters gerieten nach dem EuGH-Urteil am Dienstag im frühen Geschäft deutlich unter Druck. Bis zum frühen Nachmittag rutschten die Anteilsscheine um 4,83 Prozent auf 27,83 Euro ab.

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