5.900 Betroffene

voestalpine weitet Kurzarbeit in Linz massiv aus

Österreich
15.04.2009 15:15
Der börsenotierte Stahlkonzern voestalpine weitet die Kurzarbeit am Standort Linz von derzeit 3.200 auf rund 5.900 Beschäftigte massiv aus. Die Maßnahme, die 10 Prozent netto weniger Gehalt bei einer um 15 bis 20 Prozent kürzeren Arbeitszeit vorsieht, gilt von 1. Mai bis vorerst 31. Oktober. In Linz zählt das Unternehmen insgesamt rund 10.000 Mitarbeiter. 3.200 davon seien bereits seit März von Kurzarbeit betroffen, erklärte Unternehmenssprecher Gerhard Kürner.

"Wir versuchen, den jeweiligen Umständen zu entsprechen", so Kürner. Weitere Schritte seien nicht auszuschließen. Die Vereinbarungen mit dem Betriebsrat würden auf einer "sehr konstruktiven Basis" getroffen. Wie Betriebsratschef Hans-Karl Schaller erklärte, erwartet er die Unterschriften für Anfang kommender Woche. Die Sozialpartner und das Arbeitsmarktservice hätten beim letzten Mal innerhalb von zwei Tagen zugestimmt.

Betriebsrat zufrieden: Alternative zu Kündigungen
Schaller zeigte sich mit der Entscheidung des Unternehmens zufrieden, wären doch Kündigungen die Alternative gewesen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Behaltefrist: Die voestalpine könne erst Ende Jänner kommenden Jahres Beschäftigte aus den Reihen der Kurzarbeiter entlassen.

Die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit hat der Nationalrat erst im Februar neu geregelt: Demnach ist es möglich, dass Kurzarbeit bis zu 18 Monate zum Einsatz kommt, bei Vorliegen besonderer Umstände auch länger. Bis Februar war die Dauer mit sechs Monaten limitiert gewesen, nur in Ausnahmefällen war Kurzarbeit bis zu einem Jahr möglich. Von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern muss für die entfallenden Arbeitsstunden eine Unterstützung zumindest in der Höhe jenes Anteiles des Arbeitslosengeldes, der der Verringerung der Normalarbeitszeit entspricht, gewährt werden.

Der Arbeitszeitausfall darf im Durchschnitt des Zeitraums, für den die Beihilfe bewilligt wurde, nicht weniger als zehn Prozent und nicht über 90 Prozent der Normalarbeitszeit betragen. Bis vor Kurzem war die Regel so, dass die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von vier aufeinanderfolgenden Wochen bzw. einem Monat auf maximal 80 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert werden konnte.

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