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"Das Land Kärnten zeigt verspätet aber nun doch Einsicht in die Rechtsordnung", kommentierte der Advokat das verspätete Einlangen des Geldes.
Land muss Verfahrenskosten übernehmen
Der Verfassungsgerichtshof hatte der Beschwerde der FPÖ Kärnten bezüglich ihrer Forderung nach Parteienförderung statt gegeben, deren Rechtsvertreter der Salzburger Rechtsanwalt war. Im Urteil hat der Gerichtshof das Land Kärnten auch zur Übernahme der Anwaltskosten des Rechtsvertreters der FPÖ Kärnten verurteilt. Da die Zahlung an den Rechtsvertreter der FPÖ Kärnten, den Salzburger Rechtsanwalt Schöppl, trotz abgelaufener Frist nicht eintraf, strebte der Anwalt eine Exekution gegen das Land Kärnten an.
Symbolbild
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