Heftige Anrainerproteste führten zu der Abstimmung über das ursprünglich genehmigte Freudenhaus. Ein Verbot per Verordnung hätte jedoch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können. "Wir wollen hier kein Bordell, kein Mensch hat sich darum beworben", stellt Ortschefin Ulrike Böker klar.
Nachsatz: "Aber es gibt einen rechtlichen Rahmen für so ein Gewerbe, daran muss man sich halten." Die Gemeinde sieht das öffentliche Interesse durch das Projekt nicht gefährdet, zumal eine Baubewilligung ohnehin unwahrscheinlich ist. Klagen der Betreiber sind nun abgewendet. Sollte aber gebaut werden, drohen die Betreiber des gegenüberliegenden Einkaufszentrums mit rechtlichen Schritten.
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