Das Kärntner Parteienförderungsgesetz war im April 2005 geändert worden, und zwar dahingehend, dass eine Partei im Landtag mit mindestens zwei Abgeordneten vertreten sein müsse, um Förderungen zu bekommen. Die FPÖ hatte trotzdem die Förderung beantragt und einen ablehnenden Bescheid erhalten. Sowohl die Gesetzesbestimmung als auch der Bescheid wurden im November von den Höchstrichtern für verfassungswidrig erklärt.
Dörfler kritisiert Höchstgericht
Dörfler übte rneut heftige Kritik am Höchstgericht. Das VfGH-Urteil sei "nicht nachvollziehbar", dadurch entstehe ein "extremes Missverhältnis". Der FPÖ-Abgeordnete Franz Schwager erhalte nun fast vier Mal so viel Geld wie ein BZÖ-Abgeordneter. Diese Regelung sei nicht akzeptabel und müsse vom Landtag rasch behoben werden, sagte Dörfler.
Symbolbild
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