Second-Hand-Musik

“Bopaboo” bietet “gebrauchte” MP3s an

Web
11.12.2008 16:45
Eine neue Internetplattform sorgt derzeit in den USA mit einer ungewöhnlichen Idee für Aufsehen. "Bopaboo", so der Name des kürzlich gestarteten Online-Dienstes, bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, "gebrauchte" Musik aus dem eigenen MP3-Archiv zu verkaufen. Hierfür können Nutzer nach Angaben der Betreiber jegliche DRM-freie Musik auf das Portal hochladen und sie dann zu einem Preis zwischen 25 und 99 Cent zum Verkauf anbieten.

"Bopaboo" selbst verrechnet dann 20 Prozent des Transaktionswertes als Vermittlungsgebühr. Die Erlöse aus den MP3-Verkäufen können die Nutzer anschließend wieder in neue Second-Hand-Musik investieren. Ein Einlösen der gesammelten Credits ist allerdings ausschließlich auf der "Bopaboo"-Seite möglich. Was die Anzahl der angebotenen Songs betrifft, sind dem User hingegen keinerlei Grenzen gesetzt. Einzige Einschränkung ist die Tatsache, dass ein einzelner MP3-Titel von jedem Nutzer nur ein einziges Mal verkauft werden kann.

Rechtlich umstritten
"Stoppt das illegale Verbreiten und startet das legale Verkaufen", ist zwar das Motto, mit dem die "Bopaboo"-Betreiber Nutzer auf ihrer Seite begrüßen. Aus Expertenkreisen wird aber schon jetzt davor gewarnt, dass sich das Portal mit seinem ungewöhnlichen Ansatz zur Zielscheibe für die Musikindustrie machen wird. "Ob das Angebot dieses Online-Dienstes legal ist, hängt davon ab, wie die MP3-Titel, die dort verkauft werden, entstanden sind. Wenn die auf der Plattform gehandelten MP3s vom ursprünglichen Rechteinhaber nicht entsprechend lizenziert worden sind, ist der Second-Hand-Handel illegal", stellt Thomas Böhm vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft fest.

Dies bestätigt auch Verena Eckert, Rechtsexpertin der "IT-Recht Kanzlei": "Meiner Ansicht nach ist der Weiterverkauf von Musikdateien unzulässig, sofern das Recht zum Weiterverkauf der Dateien von der Musikindustrie ihren Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurde." Mit dem legalen Download einer Musikdatei erwerbe der Käufer ein Nutzungsrecht an dem Musikstück, also das Recht, das Musikstück zu hören. Ob er darüber hinaus weitere Rechte erhalte, müsste durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Verkäufer festgelegt sein, so Eckert.

"Prinzipiell legal"
Wie Alex Meshkin, 28-jähriger Chef der Musik-Plattform, gegenüber "Cnet" erklärt, sei das Angebot seines neuen Musik-Dienstes prinzipiell legal. Im Wesentlichen unterscheide sich der Verkauf von Second-Hand-MP3s rechtlich gesehen nämlich nicht von dem physikalischer Datenträger wie CDs. "Ich kann eine CD regulär im Handel erwerben und diese dann über Online-Händler wie Amazon weiterverkaufen. Die Industrie hat in dieser Hinsicht keine Rechte, Ansprüche auf Einnahmen aus dem Second-Hand-Verkauf zu erheben", ist Meshkin überzeugt und verweist in diesem Zusammenhang auf die sogenannte "First Sale Doctrine", eine Erschöpfungsklausel im US-Copyright. Ihr zufolge kann ein rechtmäßiger Käufer eines geschützten Werks den entsprechenden Medienträger auch weiterverkaufen. (pte)

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