Grenze angehoben

Zuschuss: 50 Prozent der Rückzahlungen hinfällig

Österreich
11.12.2008 22:35
Rechtzeitig vor Weihnachten können sich ein paar Tausend einkommensschwache Eltern über ein "Geschenk" freuen. Sie müssen den Kindergeld-Zuschuss für Alleinerzieherinnen und Familien mit geringem Einkommen nicht zurückzahlen. Möglich wird das durch die rückwirkende Anhebung der Abgabengrenze, sprich dem Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückgezahlt werden muss, auf das seit 2008 geltende Niveau. An der Zuverdienstgrenze, bis zu der Kindergeld und Zuschuss bezogen werden dürfen, ändert das nichts. Außerdem wird der Rückzahlungszeitraum von 15 auf sieben Jahre verkürzt, sagte Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) am Donnerstag.

In den Jahren 2002 und 2003, für die die Rückzahlungen gerade abgewickelt werden, gab es 48.000 Bezieher, etwa 4.200 müssten nach derzeitigem Stand die Unterstützung zurückzahlen. Mit der rückwirkenden Anhebung der Abgabengrenze auf das jetzt gültige Niveau wird sich diese Zahl um rund die Hälfte reduzierten. Die Anhebung der Grenze dürfte sich auch auf die Nachfolgejahre (2004/2005, etc.) ähnlich auswirken. Der Zuschuss zum Kindergeld beträgt 180 Euro im Monat und muss zurückgezahlt werden, sobald der Verdienst wieder eine bestimmte Grenze überschreitet. Zurückzuzahlen ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des ermittelten Jahreseinkommens (ohne 13. und 14. Monatseinkommen und abzüglich Sozialversicherungsbeiträge).

Anhebung von Abgabengrenzen ab 2008
Das Grundproblem: Zwar wurde 2008 die Abgabengrenze angehoben, jedoch galt bei früheren Fällen noch ein niedrigerer Wert. Seit 2008 ist für Einzelpersonen ab 14.000 Euro (früher 10.175) eine Rückzahlung von drei Prozent des Jahreseinkommens vorgesehen, ab 18.000 Euro (früher 12.720) von fünf Prozent, ab 22.000 Euro (früher 16.355) von sieben Prozent und ab 27.000 Euro (früher 19.990) von neun Prozent des Jahreseinkommens. Für beide Elternteile liegt die Grenze, ab der fünf Prozent zu entrichten sind, bei 35.000 Euro (früher 25.440), ab 40.000 Euro (früher 29.070) sind sieben und ab 45.000 Euro (früher 32.705) neun Prozent des Jahreseinkommens zu zahlen. Die seit 2008 geltenden Grenzen werden nun rückwirkend mit 2002 auf das jetzige Niveau angehoben.

Eine weitere Verbesserung für die Eltern bringt auch die Verkürzung des Beobachtungszeitraums von 15 auf sieben Jahre. Das heißt, es wird bei Altfällen bald nicht mehr geprüft. Bisher galt ein Rückzahlungszeitraum von bis zu 15 Jahren, wenn die Rückzahlung nicht schon vorher geleistet wurde. Dieser Rahmen wird auf sieben Jahre verkürzt, womit demnächst schon erste Fälle, die 2002 den Zuschuss bezogen haben, auslaufen. Für Einkommensschwache wird es Zahlungserleichterungen wie Stundungen und Ratenzahlungen geben, sagte Marek.

Information für Eltern wird verbessert
Verbessert wird auch die Information für Eltern. Ab 2010 soll die Zuständigkeit für die Rückzahlung im Sinne eines "One-Stop-Shops" von den Finanzämtern zu den Gebietskrankenkassen wandern. Auch die Infoblätter und Antragsformulare werden überarbeitet, so dass daraus auch klar erkennbar wird, dass es sich um einen "rückzahlungspflichtigen Kredit" handelt, der im Fall, dass er von einem alleinerziehenden Elternteil (in der Regel die Mutter) beantragt wird, auch vom jeweils anderen Elternteil (in der Regel der Vater) zurückgezahlt werden muss.

Die Kindergeldnovelle soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt beschlossen werden. Derzeit sind laut Marek für die Jahre 2002 und 2003 etwa 200 Rückzahlungsbescheide ausgeschickt worden. Bis Inkrafttreten der Novelle sollen keine weiteren mehr versandt werden. Die Kosten für die Änderungen bewegen sich zwischen 17 und 30 Millionen Euro.

Arbeiterkammer grundsätzlich positiv eingestellt
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßte grundsätzlich Mareks Vorstoß, wünscht sich aber noch zwei weitere Schritte. Sozialdirektor Christoph Klein fordert, dass in einem Kalenderjahr nur die Vorschreibung eines Jahresbetrages erfolgt und nicht wie nun für 2002 und 2003. In jenen Fällen, in denen ein getrenntlebender Elternteil nicht davon informiert wurde, dass der andere Elternteil den Zuschuss beantragt hat und er deswegen rückzahlungspflichtig werden wird, dürften die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückforderung nicht erfüllt sein. "Wir werden als Arbeiterkammer in diesen sicherlich nicht gerade seltenen Fällen die Berufung empfehlen müssen", so Klein.

Die ersten Rückzahlungsbescheide für 2002 und 2003 werden laut AK sehr viele getrenntlebende Väter betreffen, die den von der Kindsmutter beantragten Zuschuss zurückzahlen müssen. Denn in den ersten Jahren galt eine extrem geringe Zuverdienstgrenze von etwa 260 Euro monatlich, die viele Mütter überschritten haben dürften.

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