Ende November hatten sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und die Regierung in der vierten Verhandlungsrunde auf die Erhöhung geeinigt. Kritik aus der Opposition hatte es damals schon gegeben, die Erhöhung würde nur 0,1 Prozent über der Inflationsrate liegen.
In der Dienstrechtsnovelle enthalten ist unter anderem auch eine Regelung, welche die Erleichterung von Kündigungen bei schweren Verfehlungen von Beamten vorsieht. SPÖ und ÖVP priesen die Novelle gemeinsam als "guten Gehaltsabschluss" und "ein Schritt in Richtung Modernität, Mobilität und Flexibilität".
"Das ist wahrlich kein großer Abschluss"
"Viele geschriebene Blätter Papier zeugen noch lange nicht von einem gelungenen Werk!", kommentierte der freiheitliche Bereichssprecher für den öffentlichen Dienst, Werner Herbert die Novelle. "Alleine der dort festgeschriebene Gehaltsabschluss - nur 0,1 % über der Inflationsrate - ist wahrlich kein großer Abschluss den da die Regierung mit der GÖD gemacht hat", so Herbert weiter. Dass da mehr möglich gewesen wäre, haben uns die Verhandlungen der anderen Berufsgruppen gezeigt.
Massiv kritisiert Herbert auch die Einführung der Generalprävention im Disziplinarrecht, wo nicht mehr das schuldhafte Verhalten eines Beamten alleine im Mittelpunkt des Strafausmaßes stehe, sondern eine größtmögliche allgemeine Abschreckung, Das ist die ideale Bestimmung, um kritische Geister oder politische Gegner im öffentlichen Dienst mundtot zu machen, so Herbert weiter.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.