Veranstalter haftet

Auch der Krampus muss vors Gericht

Kärnten
04.12.2008 19:51
Landauf, landab herrrscht Hochsaison für Perchtenläufe und Krampusumzüge. Wie es zum Brauchtum gehört, geht es manchmal recht wild zu, und Verletzungen von Zusehern oder Sachbeschädidigungen passieren. Dafür sind Krampusse selbst verantwortlich. Findet man den Schuldigen nicht, haftet der Veranstalter.

Krampusse und Perchten gehören zum Kärntner Brauchtum wie Weihnachten. Zu allen Zeiten ist es dabei recht wild zugegangen. Hat man früher ein blaues Auge oder Prellungen oft hingenommen, so gibt es jetzt immer öfter eine Anzeige.

Ausufernde Grobheiten werden geahndet
Wer als Zuseher bei einem Umzug geschlagen oder verletzt wird, hat aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner: "Nach Ansicht des Gerichts zählt es zum Brauchtum, dass die Leute gezerrt und gebeutelt werden. Ausufernde Grobheiten aber werden selbstverständlich geahndet."

Sicherheit: Ein Ordner pro 20 Perchten
Das gilt auch für Sachbeschädigungen. Sollten sich "Kramperl" nicht in der Gewalt haben und Seitenspiegel abreißen oder Lackschäden hinterlassen, sind diese natürlich zu belangen. Jeder Perchtenläufer hat sich zu verantworten. Sollte er aber aufgrund der Maske nicht zu identifizieren sein, haftet auf jeden Fall der Veranstalter, der übrigens für Sicherheit sorgen muss: Das Gesetz schreibt einen Ordner pro 20 Perchten vor.

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