Hypo-Prozess

88.000 Euro Strafe für Ex-Vorstand Striedinger

Österreich
04.12.2008 22:26
Der dritte Angeklagte im Hypo-Prozess, Günter Striedinger (Bild), ist am Donnerstag in Abwesenheit am Landesgericht Klagenfurt wegen Bilanzfälschung zu einer Geldstrafe von 88.000 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Verteidigung meldete Berufung an. Erst vorige Woche waren die Vorstände Wolfgang Kulterer und Thomas Morgl nach einem Geständnis zu einer Geldstrafe bzw. Diversion verurteilt worden.

Günter Striedinger musste sich, wie seine beiden Ex-Vorstandskollegen, wegen Bilanzfälschung verantworten. Die Anklage warf dem Trio vor, "erhebliche Umstände in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005" sowohl gegenüber den Prüfern als auch dem Aufsichtsrat "unrichtig wiedergegeben, verschleiert oder verschwiegen" zu haben, indem sie die Verluste aus den Swap-Geschäften vom Herbst 2004 nicht bzw. nicht vollständig ausgewiesen hätten.

"Kein Zweifel, dass Bilanz gefälscht wurde"
"Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Jahresbilanz gefälscht wurde", erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl. Alle Umstände würden für ein vorsätzliches Handeln Striedingers sprechen. "Es war ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken, um das Bekanntwerden der Verluste zu verhindern", meinte Liebhauser-Karl.

Nicht besonders erfreut war der Richter über das Fernbleiben des Angeklagten. "Er hat nicht nur das Gericht durch seine Abwesenheit ignoriert, sondern auch gesetzliche Bestimmungen", erklärte Liebhauser-Karl.

"Eine zeitgerechte Information über die Verlustgeschäfte ist weder an den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Aufsichtsrat als Gremium, noch an den Wirtschaftsprüfer erfolgt", sagte der Sachverständige Fritz Kleiner bei der Präsentation seines Gutachtens.

Im Bezug auf die nach den Verlustgeschäften erfolgten Tilgungsvereinbarungen, welche in Form standardisierter Swap-Verträge geschlossen wurden, meinte Kleiner, dass Geschäfte nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu bilanzieren seien und nicht nach ihrer äußerlichen Form. "Das sind keine Swaps, damit wurden Verbindlichkeiten aus Swap-Verlusten ausgeglichen", sagte der Gutachter.

Verteidiger kündigt Berufung an
Verteidiger Hannes Arneitz beharrte auf der Unschuld seines Mandanten. Er versuchte das Gutachten Kleiners infrage zu stellen und kündigte Berufung an. Die nächste und damit auch letzte Instanz in dem Rechtsstreit ist nun das Oberlandesgericht Graz. 

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