Urteil gefällt

HYPO: 88.000 Euro Strafe für Ex-Vorstand

Kärnten
05.12.2008 11:07
Der dritte Angeklagte im Hypo-Prozess, Günter Striedinger, ist am Donnerstag, ohne anwesend zu sein, am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Das Urteil von Richter Christian Liebhauser-Karl gegen den Ex-Bankenvorstand: Eine Geldstrafe von 88.000 Euro und vier Monate bedingte Haft - wegen Bilanzfälschung. Die Verteidigung meldete Berufung an.

Erst vor elf Tagen waren die Vorstände Wolfgang Kulterer und Thomas Morgl nach einem Geständnis zu einer Geldstrafe bzw. Diversion verurteilt worden.

Die Anklage
Günter Striedinger musste sich, wie seine beiden Ex-Vorstandskollegen, wegen Bilanzfälschung verantworten. Die Anklage warf dem Trio vor, "erhebliche Umstände in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005" sowohl gegenüber den Prüfern als auch dem Aufsichtsrat "unrichtig wiedergegeben, verschleiert oder verschwiegen" zu haben, indem sie die Verluste aus den Swap-Geschäften vom Herbst 2004 nicht bzw. nicht vollständig ausgewiesen hätten.

Richter zweifelt nicht an Schuld
"Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Jahresbilanz gefälscht wurde", erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl. Alle Umstände würden für ein vorsätzliches Handeln Striedingers sprechen. "Es war ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken, um das Bekanntwerden der Verluste zu verhindern", meinte Liebhauser-Karl.

Enttäuscht über Striedingers Abwesenheit
Nicht besonders erfreut war der Richter über das Fernbleiben des Angeklagten. "Er hat nicht nur das Gericht durch seine Abwesenheit ignoriert, sondern auch gesetzliche Bestimmungen", erklärte Liebhauser-Karl.

Gutachter präsentiert sein Ergebnis
"Eine zeitgerechte Information über die Verlustgeschäfte ist weder an den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Aufsichtsrat als Gremium, noch an den Wirtschaftsprüfer erfolgt", sagte der Sachverständige Fritz Kleiner bei der Präsentation seines Gutachtens.

Im Bezug auf die nach den Verlustgeschäften erfolgten Tilgungsvereinbarungen, welche in Form standardisierter Swap-Verträge geschlossen wurden, meinte Kleiner, dass Geschäfte nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu bilanzieren seien und nicht nach ihrer äußerlichen Form. "Das sind keine Swaps, damit wurden Verbindlichkeiten aus Swap-Verlusten ausgeglichen", sagte der Gutachter.

Verteidiger Hannes Arneitz beharrte auf der Unschuld seines Mandanten. Er versuchte das Gutachten Kleiners infrage zu stellen und kündigte Berufung an. Die nächste und damit auch letzte Instanz in dem Rechtsstreit ist nun das Oberlandesgericht Graz.

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