Kinderpornos am PC

Ex-Gemeinderat wegen Kinderpornos verurteilt

Österreich
04.12.2008 17:48
Im Grazer Straflandesgericht hat sich am Donnerstag ein ehemaliger KPÖ-Gemeinderat erfolglos gegen den Vorwurf, kinderpornografisches Material aus dem Computer heruntergeladen und zugänglich gemacht zu haben, verteidigt. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er ein offenes Haus habe und daher unterschiedlichste Personen Zugang zu seinem Computer gehabt hätten. Der Richter glaubte ihm diese Version allerdings nicht und verurteilte ihn zu einer Geld- sowie einer bedingten Haftstrafe.

Der mittlerweile arbeitslose ehemalige Gemeindebedienstete hatte sein Mandat sofort zurückgelegt, als das belastende Material in seiner Wohnung gefunden worden war. Anschließend legte er ein Geständnis ab, dass er aber bald widerrief. "Ich habe gedacht, damit ist alles erledigt, ich wollte das für meine Bekannten auf mich nehmen", erklärte er vor Gericht. Er habe ein offenes Haus gehabt, bei ihm seien die Leute aus und ein gegangen und hätten auch seinen Computer benützt. Namen nannte er keine, da er nach eigenen Angaben oft selbst nur Vornamen seiner Bekannten wusste.

Richter: "Das ist ja jämmerlich"
"Warum hat man einen Zettel gefunden, auf dem Sie sich einschlägige Internetseiten notiert haben?", wollte Richter Martin Wolf im Gerichtssaal wissen. "Ich wollte diese Seiten anfangs der Polizei melden", so die Erklärung. Von den rund 500 Bildern und zehn Filmen, die man bei ihm auf CDs und Videos gefunden hat, will er nicht gewusst haben, dass sie überhaupt in seiner Wohnung waren. "Das ist ja jämmerlich, was sie heute von sich geben, ich glaube ihnen das nicht", so der Richter.

"Ganz grausliche Geschichten"
"Das sind ganz, ganz grausliche Geschichten, bei denen Kinder zur Ware gemacht werden. Meine sexuellen Neigungen sind meilenweit davon entfernt", versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen. In einem Fall sei er sogar nachweislich im Ausland gewesen, während Dateien mit Kinderporno-Fotos heruntergeladen worden waren, betonte sein Verteidiger Rainer Beck. Der Richter lehnte alle Beweisanträge ab, sprach den Ex-Politiker schuldig. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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