Bedingte Haft

Schuldspruch im Grazer Kinderporno-Prozess

Steiermark
06.12.2008 20:21
Ein ehemaliger KPÖ-Gemeinderat ist am Donnerstag in Graz zu einer Geldstrafe sowie einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Bei ihm hatte man zahlreiche Fotos sowie einige Filme mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden. Der Angeklagte (rechts im Bild) rechtfertigte sich damit, dass er ein "offenes Haus" habe und daher unterschiedlichste Personen Zugang zu seinem Computer gehabt hätten. Richter Martin Wolf (li.) glaubte ihm diese Version allerdings nicht.

Der mittlerweile arbeitslose ehemalige Gemeindebedienstete hatte sein Mandat sofort zurückgelegt, als das belastende Material in seiner Wohnung gefunden wurde. Anschließend legte er ein Geständnis ab, dass er aber bald widerrufen hat. "Ich habe gedacht, damit ist alles erledigt, ich wollte das für meine Bekannten auf mich nehmen", erklärte er vor Gericht. Er habe ein offenes Haus gehabt, bei ihm seien die Leute aus und ein gegangen und hätten auch seinen Computer benützt. Namen nannte er allerdings keine, da er nach eigenen Angaben oft selbst nur die Vornamen seiner Bekannten wusste.

Richter: "Was Sie von sich geben, ist jämmerlich"
"Warum hat man einen Zettel gefunden, auf dem Sie sich einschlägige Internetseiten notiert haben?", wollte Richter Martin Wolf wissen. "Ich wollte diese Seiten anfangs der Polizei melden", so die Erklärung. Von den rund 500 Bildern und zehn Filmen, die man bei ihm auf CDs und Videos gefunden hatte, will er nichts gewusst haben. "Das ist ja jämmerlich, was Sie heute von sich geben, ich glaube Ihnen das nicht", so der Richter.

Angeklagter: "Das sind ganz grausliche Sachen"
"Das sind ganz, ganz grausliche Geschichten, bei denen Kinder zur Ware gemacht werden. Meine sexuellen Neigungen sind meilenweit davon entfernt", versuchte sich der Angeklagte zu rechtfertigen. In einem Fall sei er sogar nachweislich im Ausland gewesen, während Dateien mit Kinderporno-Fotos heruntergeladen worden waren, betonte sein Verteidiger Rainer Beck.

1.800 Euro und vier Monate bedingt
Der Richter lehnte alle Beweisanträge ab, sprach den Ex-Politiker schuldig. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Hintergründe zu diesem Fall findest du in der Infobox!

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