Crash mit 1,6¿

Polizist zu Haftstrafe verurteilt

Steiermark
03.12.2008 11:34
"Neun Monate Haft, drei davon unbedingt" lautet das (nicht rechtskräftige) Urteil gegen einen leitenden Beamten der Verkehrsabteilung im Landespolizeikommando. Er hatte einen Radfahrer gerammt und schwerst verletzt. Das Beruhigungsschnapserl nach dem Unfall nahm ihm der Richter nicht ab.

Vier Glas Bier im Grazer Citypark, zwei weitere in einem Café, "dann habe ich erneut das Lokal gewechselt, aber nur noch Kaffee und Mineralwasser getrunken", schildert der Angeklagte die Vorgeschichte. Die 1,6 Promille, die man ihm vorwirft, sind dabei sicher nicht zusammengekommen.

Radfahrer schwer verletzt
"Auf der Heimfahrt haben mich in Unterpremstätten entgegenkommende Pkw irritiert, dabei habe ich den Radfahrer übersehen." Der Mann blieb schwerst verletzt auf der Straße liegen. Der Unglückslenker parkte sein Auto, "dann bin ich zum Verletzten gegangen".

"Schnaps zur Beruhigung getrunken"
Sechs Polizisten waren rasch zur Stelle, aber keiner kann das bestätigen, was der Angeklagte zu seiner Verteidigung behauptet: "Ich habe im Auto nach meinem Handy gesucht, dabei in meiner Sporttasche die Obstlerflasche entdeckt und zur Beruhigung daraus getrunken." Insgesamt dreimal will er sich auf diese Art "beruhigt" haben - beobachtet hat's aber keiner.

Alko-Test verweigert
Der Alk-Vortest am Unfallort ergab 1,64 Promille. Die entscheidende Prüfung am Posten Unterpremstätten verweigerte er, "weil die Amtshandlung für mich nicht in Ordnung war". Für Richter Günter Sprinzl war sie okay - und die Schnaps-Geschichte unglaubwürdig.

Urteil: neun Monate, drei davon unbedingt. Der Angeklagte beruft dagegen.

von Werner Kopacka, "Steirerkrone"
Symbolbild

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