So sind heuer am 29. November 175 und am 6. Dezember 130 Wagen auf den Abschleppplatz in Simmering gebracht worden. Damit liegen die Adventsamstage über dem Schnitt eines normalen Werktages, an dem zwischen 90 und 120 Falschparker abtransportiert werden. An einem "gewöhnlichen" Samstag sind im Durchschnitt sogar lediglich 50 Abschleppungen zu verzeichnen, hieß es aus der zuständigen Magistratsabteilung 48 (MA 48).
Zwei Abschlepp-Brennpunkte
An den beiden vergangenen Wochenenden kristallisierten sich dabei zwei Brennpunkte heraus: Die während des Adventshoppens als Buszonen eingerichteten Areale in der Südportal- und der Arbeiterstrandbadstraße. Am ersten Samstag entfielen von den 175 Abschleppungen alleine 58 auf diese Bereiche, am zweiten 42 von 130. Generell abgeschleppt werden Fahrzeuge, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen stehen. Auch wenn Parkgaragen nicht billig sind, günstiger als die Unkosten für eine Abschleppung sind sie allemal.
Mindestens 271 Euro Abschleppgebühr
Die Kosten für einen betroffenen Fahrer liegen in jedem Falle bei mindestens 271 Euro, die sich aus der Polizeistrafe von minimal 72 Euro, der Abschleppgebühr von 191 Euro und einer täglichen Verwahrungsgebühr von sieben Euro zusammensetzen. Insgesamt habe die Stadtkasse an den beiden vergangenen Adventwochenenden mindestens 159.348 Euro eingenommen.
Der MA-48-Sprecher unterstrich allerdings: "Eine Abschleppung ist für uns kein Gewinn." So dürften lediglich die allgemeinen Kosten verrechnet werden - und dies noch nicht einmal wirklich kostendeckend. Man arbeite lediglich an der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und appelliere entsprechend an die Lenker: "Uns wäre am liebsten, wenn wir keinen abschleppen."
Wie kommt man zu seinem Auto
Wenn ein Fahrzeug vom Abstellplatz der MA 48 (A-1110, Jedletzbergerstraße 1) abgeholt wird, sind Zulassungsschein und ein Lichtbildausweis mitzubringen. Zufahrt: Ost Autobahn (A4), Ausfahrt Simmeringer Haide oder mit der U-Bahn (U3) bis zum Enkplatz und weiter mit der Buslinie 76A.
Berufungsmöglichkeiten
Wer beim Abholen seines Fahrzeuges meint, er sei zu Unrecht abgeschleppt worden, kann laut ÖAMTC eine schriftliche Bescheidausfertigung und einen Zahlschein verlangen. Wenn man nach Überlegung weiterhin von der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung überzeugt ist, kann man gegen den Bescheid berufen (13,20 Euro Verwaltungsgebühr). Ansonsten zahlt man die Gebühr mit dem Zahlschein ein
Die Telefonnummer der Abschleppgruppe: 01 / 760 43
Abschließend appelliert der ÖAMTC, gerade in der Weihnachtszeit die Parkvorschriften unbedingt zu beachten und am Freitagnachmittag und vor allem am Samstag nach Möglichkeit auf das eigene Fahrzeug zu verzichten und auf Öffis umzusteigen.
Symbolfoto
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