Coup aus Geldnöten

Fünf Jahre Haft für räuberischen Kriminalpolizisten

Österreich
12.11.2008 18:04
Weil er eine Bank überfallen hat, ist ein ehemaliger Beamter des Bundeskriminalamtes am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte bei dem Coup am 9. Juni im niederösterreichischen Absdorf rund 31.000 Euro erbeutet und unter anderem versucht, die Polizei mit einem fingierten Unfall abzulenken. Motiv für die Tat seien Geldsorgen gewesen, sagte er. Der Mann bekannte sich in vollem Umfang schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Ex-Kriminalpolizist hatte bei dem Überfall den allein anwesenden Kassier mit einer Spielzeugpistole bedroht und dann mit Kabelbindern gefesselt. Er bediente sich anschließend im Tresorraum und flüchtete aus dem Bankinstitut. Dem Angestellten gelang es, sich zu befreien. Der durch die Fesselung leicht verletzte Mann alarmierte die Polizei. Das Fluchtfahrzeug wurde dann 500 Meter von der Bank entfernt gefunden. Der Wagen, an dem gestohlene Kennzeichen montiert waren, war in Brand gesetzt worden. So wollte der Ex-Polizist seine Spuren verwischen.

Kurz vor dem Überfall hatte der Beschuldigte noch den Notruf gewählt, und auf der B4 im Bereich Ruppersthal einen Unfall gemeldet. Dabei handelte es sich aber um ein Ablenkungsmanöver, dass dort kein Kollision stattgefunden hatte, stellten die Polizisten aber erst an Ort und Stelle fest. Das Handy, mit dem der mutmaßliche Täter den Anruf getätigt habe, wurde nach dem Coup verkohlt im Fluchtfahrzeug gefunden. Die Stimme des Mannes war bei dem Anruf aber auf Tonband aufgezeichnet. So gelang es den Ermittlern schlussendlich doch, den ehemaligen Beamten auszuforschen. Der Verdächtige wurde drei Tage nach dem Coup in Haft genommen.

Geld sollte Mutter aus Altersheim holen
Er habe die Tat „sehr geplant begangen“, sagte Staatsanwältin Christine Burkheiser. Schon rund eine Woche vor dem Überfall habe sich der ehemalige Kriminalbeamte das Fluchtfahrzeug besorgt. Die Tat sei nicht zu entschuldigen, so Nikolaus Rast, der Verteidiger des Angeklagten. Es sei eine „verrückte und dumme Idee“ gewesen, das Geldinstitut zu überfallen. Allerdings habe sich sein Mandant dazu hinreißen lassen, um zwei kranken Menschen zu helfen, betonte Rast. „Er wollte keine Versace-Anzüge kaufen und auch nicht auf die Malediven fahren“. Konkret hätte der Beschuldigte mit der Beute seine Mutter und seine Schwester unterstützen wollen. „Seine wesentlichsten Bezugspersonen“, meinte Rast.

„Es ist ein verzweifelter Entschluss in mir gereift“, sagte dann der Polizist. Mit der Beute hätte der Mann seine schwer kranke Mutter davor bewahren wollen, in ein Heim zu kommen. Stattdessen hätte er für sie eine Wohnung auftreiben wollen, in der es möglich gewesen wäre, die Frau dort zu pflegen. Auch die kranke Schwester hätte der Beschuldigte unterstützen wollen, gab er bei der Einvernahme durch Doris Wais-Pfeffer, vorsitzende Richterin des Schöffensenats, an. Eine Woche vor dem Bankraub habe der Angeklagte den definitiven Entschluss dazu gefasst. Dies war an jenem Tag, an dem seine Mutter ins Pflegeheim gekommen sei. „Da war ich in so einem verzweifelten Zustand, dass ich gesagt habe, ich setze das um“, so der Beschuldigte.

Der verheiratete Mann und Familienvater hat eigenen Angaben zufolge über einen Fremdwährungskredit Schulden in Höhe von 80.000 bis 100.000 Euro angehäuft. Er habe seine Mutter und seine Schwester stets finanziell versucht zu unterstützen, da die beiden Frauen mit einer geringen Pension das Auslangen finden hätten müssen, so der Beschuldigte. Die Mutter sei von seiner ebenfalls betagten Schwester daheim versorgt worden. Um die Mutter nicht in ein Pflegeheim zu geben und daheim zu betreuen, wäre aber eine andere Wohnung nötig gewesen, ein Krankenpflegebett hätte 40.000 Euro gekostet, so der Angeklagte. Dafür habe aber das Geld bei weitem gefehlt. Seine Tat tue ihm Leid, so der Angeklagte. „Ich weiß, dass es das perfekte Verbrechen nicht gibt“, so der Angeklagte, nicht zuletzt unter dem Aspekt seiner Erfahrung aus dem Polizeidienst. „Jeder der entkommt hat einfach Glück“, zeigte der Mann Reue. Er gab zudem an, bei dem Coup nie jemanden verletzten habe zu wollen geschweige denn eine Eskalation herbeizuführen.

„Gerade Sie als Kriminalbeamter sollten wissen…“
Für den Verurteilten ist der Schuldspruch automatisch mit der Entlassung aus dem BK sowie mit Amtsverlust verbunden. Man könne ihm persönliche Probleme, die Betreuung der schwer kranken Mutter, nicht absprechen, so Richterin Doris Wais-Pfeffer bei der Urteilsbegründung. Aber sei die Tat konkret geplant gewesen, auch habe sich der bedrohte Bankangestellte gefürchtet. Die verhängte Strafe solle eine „abschreckende Wirkung“ erzielen, so Wais-Pfeffer. „Gerade Sie als Kriminalbeamter sollten wissen, wie mit den gesetzlich geschützten Werten umzugehen ist“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Der Schuldspruch ist rechtskräftig, sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwältin Christiane Burkheiser nahmen das Urteil an.

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