"Keine Gefahr"

Erstmals Blauzungenkrankheit in Österreich

Österreich
05.11.2008 17:11
In Österreich ist zum ersten Mal ein Fall von Blauzungenkrankheit diagnostiziert worden. Im Zuge einer Routinekontrolle habe die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Krankheit bei einem Rind aus Schärding in Oberösterreich festgestellt, informierte Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) am Mittwoch in einer Presseaussendung. Für Menschen stelle das Virus keine Gefahr dar, beruhigte sie.

Auch das Land Oberösterreich teilte am Mittwoch mit, dass keine Seuchengefahr bestehe, wie es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Silvia Stöger (SPÖ) hieß. Das Tier trage zwar das Virus in sich, sei aber nicht erkrankt. Eine Weitergabe von Rind zu Rind sei zudem ausgeschlossen, eine Übertragung könne nur durch Stechmücken erfolgen.

Tier wird nicht geschlachtet
Das betroffene Tier werde vorsichtshalber isoliert und nach Möglichkeit therapiert, hieß es weiter. Geschlachtet werde es auf keinen Fall. Die Chance einer Gesundung sei sehr groß. Die übrigen Tiere des Hofes würden untersucht, darüber hinaus soll voraussichtlich ab Dezember prophylaktisch geimpft werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung von Rindern, Schafen, Ziegen und wildlebenden Wiederkäuern und wird durch den Bluetongue-Virus, auch BT-Virus verursacht, der durch Stechmücken übertragen wird. Bei Schafen muss mit hohen Erkrankungs- und Todesraten gerechnet werden. Bei Rindern verläuft die Krankheit im Normalfall milder. Sofort nach Feststellung des BT-Virus wurde eine Blutprobe zur weiteren Abklärung an das europäische Referenzlabor nach Pirbright in Großbritannien geschickt.

Keine Gefahr für Menschen
Gesundheitsministerin Kdolsky beruhigte: "Für die Konsumenten und Konsumentinnen besteht kein Anlass zur Sorge. Das BT-Virus stellt für den Menschen keine Gefahr dar." Allerdings habe das Auftreten der Blauzungenkrankheit große Auswirkungen auf die Milch- und Fleischwirtschaft und den Viehhandel, da es zu Leistungsminderung und Fruchtbarkeitsstörungen komme.

Die Gesundheitsministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die Blauzungen-Bekämpfungsverordnung. In einer Schutz- und Kontrollzone im Umkreis von 150 Kilometern werden die für die Krankheit empfänglichen Tiere genau überwacht. Für den Tierverkehr gibt es Einschränkungen.

Flächendeckende Schutzimpfung geplant
Seit Juli dieses Jahres gebe es in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg verpflichtende Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit, nachdem die Krankheit 2006 und 2007 in den Nachbarstaaten Österreichs aufgetreten war, so Kdolsky. "Es wird nun bis Ende März 2009 eine flächendeckende Schutzimpfung auch außerhalb der Schutz- und Kontrollzone geben. Damit kann das Risiko einer Ausbreitung der Blauzungenkrankheit gering gehalten werden", so die Gesundheitsministerin abschließend.

Symbolbild

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