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camera_altBis zu 40 Jahre Haft„Große Erleichterung“Rebelo de Sousa (72)Wegen Virus-MutationenIns Koma geprügelt
Nachrichten > Welt
19.06.2008 13:13

Bis zu 40 Jahre Haft

Zehn serbische Attentäter verurteilt

Zehn ehemalige serbische Polizei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der ehemaligen paramilitärischen Sonderpolizeieinheit "Rote Barette" sind am Donnerstag vor dem Obersten Gericht in Belgrad zu Haftstrafen von bis zu 40 Jahren verurteilt worden. Nach drei annullierten Urteilen im Prozess wegen eines fast neun Jahre zurückliegenden Attentats auf den Chef der Serbischen Erneuerungsbewegung, Vuk Draskovic, und seine Parteikollegen hatte die höchste Gerichtsinstanz im März beschlossen, zum ersten Mal seit 35 Jahren einen Prozess selbst zu führen.
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In dem Prozess ging es nicht nur um den Mordversuch an Draskovic, sondern vor allem um den Tod von vier SPO-Funktionären im Oktober 1999, die bei dem als Verkehrsunfall getarnten Anschlag ums Leben kamen. Draskovic, damals führender Oppositionspolitiker, kam mit leichten Verletzungen davon. Der Unfall wurde von einem Lkw verursacht, an dessen Lenkrad ein Angehöriger der berüchtigten „Roten Barette“ saß, die nach dem Mord an Premier Zoran Djindjic im März 2003 aufgelöst wurden.

Nur eine Haftstrafe unter 30 Jahren
Der Hauptorganisator des Attentatsversuchs, der ehemalige Kommandant der „Roten Barette“, Milorad Lukovic alias „Legija“, der im Vorjahr als Organisator des Mordes an Djindjic zu 40 Jahren Haft verurteilt wurde (siehe Foto), erhielt am Donnerstag erneut die höchste Haftstrafe - 40 Jahre, ebenso der ehemalige Chef des früheren serbischen Geheimdienstes SDB (Staatssicherheitsdienst), Rade Markovic. Von vier anderen Angehörigen der "Roten Barette" wurden zwei zu je 40 Jahren Haft, einer zu 35 und einer zu 30 Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige serbische Zollchef Mihalj Kertes (ungarisch: Kertész Mihály), der 1999 gefälschte Dokumente für den Lkw ausstellte, kam mit einer eineinhalbjährigen Haftstrafe davon.

Drahtzieher hätte ingesamt 120 Jahre Haft zu verbüßen
Die Verurteilten sind berechtigt, innerhalb von zwei Wochen den Einspruch gegen das heutige Urteil einzulegen. Auch im Fall Djindjic ist das Berufungsverfahren noch im Gang. „Legija“ war aber bereits vor dem Djindjic-Prozess einmal rechtskräftig zu 40 Jahren Haft wegen der Ermordung des ehemaligen serbischen Präsidenten Ivan Stambolic im August 2000 verurteilt worden. Die nunmehr drei Haftstrafen werden nach der geltenden Gesetzeslage nicht summiert, weshalb der ehemalige Angehörige der französischen Fremdenlegion höchstens 40 Jahre im Gefängnis bleiben wird.

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