Elfmeter-Krimi
Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass eine derartige Erkrankung nur dann fristverlängernd wirken könne, wenn sie plötzlich eintritt. Das war jedoch nicht der Fall, die Frau hatte sich schon längere Zeit mit dem ungewöhnlichen Problem herumgeschlagen, sich aus Scham aber nicht behandeln lassen.
An der Rückforderung des Kindergeldes in der Höhe von etwa 3.000 Euro sei daher nicht zu rütteln, so das Gericht. Immerhin hat die Frau nun jemanden gefunden, der ihr beim Öffnen und Lesen von amtlichen Schreiben hilft. Doch das kommt zweifellos zu spät, wenn das Gericht nicht doch noch ein Einsehen hat...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.