U-Ausschuss
Grasser weist Akten-Weitergabe zurück
Der Grüne Fraktionsführer Peter Pilz warf Grasser vor, dass man aufgrund der Codierungen der Prüfberichte feststellen habe können, dass jener Bericht, der im Jahr 2006 in einem österreichischen Nachrichtenmagazin veröffentlich worden ist, jener war, den Grasser persönlich erhalten habe. Dieser wies dies scharf zurück. Gefragt, wer im Finanzministerium Kopien dieser Unterlagen erhalten habe, konnte Grasser nicht beantworten. "Das waren Personen, die damit zu tun hatten", er selbst habe aber nicht angeordnet, wer das bekommen sollte. "In der Regel werden die Kopien irgendwo im Finanzministerium gemacht", sagte der Ex-Ressortchef auf eine entsprechende Frage von Pilz.
Akten aus der Notenbank?
Er könne sich nicht vorstellen, dass ein Beamter des Finanzministeriums den Bericht weitergegeben habe, auch für die Beamten der Finanzmarktaufsicht oder der Notenbank könne er sich das nicht vorstellen. Gleichzeitig verwies Grasser darauf, dass - sofern man einen solchen Bericht tatsächlich weitergeben hätte wollen - sicher nicht jenen Bericht verwenden würde, "der meine eigene Institution belastet". "Rein theoretisch" könne es sein, dass etwa Beamte der Notenbank den fürs Finanzministerium codierten Bericht weitergegeben habe, um von sich selbst abzulenken, meinte der Ex-Minister. Grasser empfahl dem Ausschuss, die Journalisten zu laden, diese würden bestätigen, dass sie die Unterlagen nicht von ihm erhalten haben.
Segeltörn an der Küste Kroatiens
Thema war am Rande auch jener Segeltörn an der Küste Kroatiens auf der Yacht des Bankiers Julius Meinl Klage, bei dem auch der nun im BAWAG-Prozess mitangeklagte Investmentbanker Wolfgang Flöttl mit dabei war. Gefragt, ob er sich mit diesem dabei auch über die BAWAG unterhalten hatte, erklärte Grasser, sein Interesse habe anderem gegolten: Er sei damals "intensiv mit meiner Frau beschäftigt" gewesen, da er mit ihr damals noch nicht so lange zusammen gewesen sei. Auch sonst habe er "meiner Erinnerung nach" Flöttl nicht mehr getroffen, abgesehen von einem Zusammentreffen bei Gericht.
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