Überdosis Pillen

10 Monate bedingt für Tablettentod der Schwester

Österreich
06.06.2008 16:11
Eine 24-jährige Grazerin, deren 13-jährige Schwester im vergangenen Sommer nach einer Überdosis Tabletten gestorben war, hat sich am Freitag am Straflandesgericht Graz wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verantworten müssen. Die mehrfach vorbestrafte Angeklagte, die Kontakt zur Drogenszene hatte, und momentan eine Haftstrafe absitzt, wurde von Richter Ernst Schaffernak für schuldig befunden und zu zehn Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 13-Jährige befand sich Ende August 2007 in der Obhut ihrer damals 23-jährigen Schwester. Am Abend wurde gemeinsam mit dem Freund der Angeklagten Bier getrunken, auch Tabletten wurden eingenommen. Obwohl die Jugendliche über Liebeskummer klagte, ließ die Frau ihre Tasche mit weiteren Tabletten, wie etwa Somnubene und Tramal (Schlaf- und Schmerztabletten), in der Wohnung zurück, während sie selbst mit ihrem Freund kurz wegfuhr. Nach einem DVD-Abend hätten sich alle schlafen gelegt, so die Angeklagte. Am Morgen fand sie ihre 13-jährige Schwester tot im Bett liegend.

Rekordverdächtige Menge an Medikamentenwirkstoff
Die Gerichtsmedizinerin erklärte, dass die Ursache für den Tod eine Hirnschwellung und ein Lungenödem waren. Diese seien durch eine Überdosis des Wirkstoffes Tramadol verursacht worden. Es sei der „absolut höchste Dosiswert“, den die Medizinerin von diesem Wirkstoff bisher bei einem Verstorbenen gefunden habe. Die Angeklagte zeigte sich im Sinne des Strafantrages schuldig.

Richter Schaffernak verurteilte die zweifache Mutter - die drei und fünf Jahre alten Kinder befinden sich derzeit bei einer Krisenpflegefamilie - zu zehn Monaten bedingter Haftstrafe, also auf Bewährung. Diese kommen zu den neun Monaten, die die 24-Jährige bei vorherigen Verurteilungen ausgefasst hatte, hinzu. Außerdem muss sie noch bis Ende Juli eine dreimonatige Haft absitzen.

Mit Verlust der Schwester „ohnehin schon bestraft“
„Ich hoffe, dass Sie, wenn Sie rauskommen, schnurstracks wieder zu arbeiten anfangen und sich von der Grazer Suchtgiftszene fernhalten", so Schaffernak als Begründung. „Sie sind mit dem Verlust ihrer Schwester ohnehin schon mehr bestraft, als es ein Gericht tun könnte.“ Die Angeklagte zeigte sich einverstanden - das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der 24-Jährigen kann noch Berufung einlegen.

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