"Rufschädigung"

Jugendherberge verklagte Hotel-Bewertungsseite

Web
20.03.2015 08:56
Die Bewertung einer Berliner Jugendherberge im Internet beschäftigt den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betreiber der Unterkunft in Berlin-Mitte haben das Online-Reisebüro HolidayCheck verklagt: Sie wehren sich gegen negative Angaben auf dem Internetportal von HolidayCheck. Wann der BGH-Senat sein Urteil verkünden wird, blieb nach der Verhandlung am Donnerstag offen.

Die für die Internetseite des Reisebüros abgegebenen Bewertungen werden vor ihrer Freischaltung zwar durch eine Software vorab auf Beleidigungen, Schmähkritik oder Eigenbewertungen anderer Hotelbetreiber geprüft.

Eine Kontrolle danach, ob der Inhalt richtig ist, findet jedoch nicht statt. Aus den Bewertungen errechnet HolidayCheck für das jeweilige Hotel eine Durchschnittsbewertung.

HolidayCheck hatte die im Juli 2010 eingestellte negative Bewertung einer "Sabrina" zwar nach einer Abmahnung aus dem Internet entfernt. Der Kläger möchte jedoch erreichen, dass derartige Einträge erst gar nicht online erscheinen und argumentiert mit Rufschädigung.

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