Ich muss dem Herrn Scheuhammer für seinen hervorragenden und in der Sache unheimlich pointierten Leserbrief über dieses haarsträubende Urteil im Vergewaltigungsprozess, in dem zwei Afghanen angeklagt wurden, eine 15-Jährige vergewaltigt zu haben und im Zweifel freigesprochen wurden, meinen uneingeschränkten Dank bzw. meine volle Zustimmung ausdrücken. Denn es ist wirklich ein großer Unterschied in Österreich, ob man recht hat und dann dieses Recht auch bekommt, respektive wenn zwischen dem gesprochenen Recht und zwischen dem, was der einfache Staatsbürger und viel zitierte kleine Mann von der Straße auch als Recht empfindet, ein himmelweiter Unterschied besteht! Oft hat man den Eindruck, dass – nicht nur dem rechtsprechenden Justizpersonal – unseren professionellen Gutmenschen und notorischen Sozialromantikern, gemäß dem linken Zeitgeist mit seinem Meinungs- und Gesinnungsterror, das Wohlergehen – in einer flagranten Umkehr der Täter-Opfer-Rolle – der Verbrecher und Vergewaltiger mehr am Herzen liegt als die psychische und physische Unversehrtheit der beklagenswerten Opfer bzw. deren Nöte, Ängste, Sorgen und Qualen nach einem solchen abscheulichen Verbrechen. Es fehlt dann nur noch, dass man dem oft genug vor den Trümmern seines Lebens stehenden Opfer auch noch in schnoddriger Manier sagt: selber schuld. Sie waren halt zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort, während sich der Verbrecher in einem unserer Nobelgefängnisse mit 5-Sterne-Niveau à la „Nobelhotel Urstein“ mit angeschlossenem Wellness-Bereich der höchsten Qualitätsstufe, das auch die Wünsche des verwöhntesten Kurgastes zu befriedigen weiß, auf Kosten der Steuerzahler einen jahrelangen Urlaub verbringt.
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