Arbeiterkammer half

Firma „sparte“ bei Lohn von Vertreter

Niederösterreich
15.01.2018 09:40

Die Bestimmungen des geltenden Kollektivvertrages waren einem Handelsunternehmen offenbar völlig egal. Ein Angestellter aus dem Weinviertel fand auf seinem Gehaltszettel jedenfalls monatelang weniger als den Mindestlohn. Die Differenz sollte der 58-Jährige über Provisionen dazuverdienen - das war aber eine Illusion.

Hart musste sich der Betroffene sein Brot im Außendienst verdienen. Und dann war es noch dazu weniger, als ihm zustand. Dennoch konnte von mangelndem Einsatz gar keine Rede sein: "Bereits im ersten Jahr stellte der Angestellte für das Unternehmen Aufträge im Ausmaß von 200.000 Euro auf", so Fachleute der Arbeiterkammer, die der Weinviertler eingeschaltet hatte.

Denn die Firma hatte seinen befristeten Vertrag nach dem einen Jahr auslaufen lassen. Bei Kontrolle der Abrechnungen stellten sich den AK-Beratern die Haare auf: "Der Mann erhielt 600 Euro weniger, als im Kollektivvertrag festgelegt ist." Dieses niedrige Fixum sollte durch Provisionen entsprechend aufgefettet werden. "Die waren aber so gering, dass dies nicht möglich war", heißt es weiter. Weil aber Lohn und garantierte Provisionen zumindest so hoch wie das Kollektivvertragsgehalt sein müssen, forderte die Arbeiterkammer die Differenz für den 58-Jährigen ein. Er bekam 8300 Euro nachgezahlt.

Kronen Zeitung

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