Fall Jennifer V.:

Wird Schwiegervater als Mörder überführt?

Tirol
10.01.2018 09:19

Der Fall sorgte 2017 für enormes Aufsehen - auch über Tirols Grenzen hinaus. Ab Donnerstag wird er am Innsbrucker Landesgericht verhandelt. Auf der Anklagebank: Nogori R. (43). Er soll im Februar des Vorjahres seine Schwiegertochter Jennifer V. (26) getötet haben. Die Mordanklage basiert auf Indizien - es gilt die Unschuldsvermutung.

Anfang Februar 2017: Jennifer V. (26) aus Wörgl verschwindet spurlos. Wochenlang gibt es von der Mutter zweier Kleinkinder kein Lebenszeichen. Familie und Freunde der gebürtigen Serbin befürchten ein Gewaltverbrechen - und auch die Kriminalpolizei spricht bald von einem "sehr besorgniserregenden Fall".

Am 10. März dann der Paukenschlag: Der Schwiegervater der 26-Jährigen wird verhaftet. Wegen Verdachts des Mordes! Dieser streitet die Tat ab, wird schließlich auch tatsächlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Aus Mangel an Beweisen. Und Leiche gibt es zu diesem Zeitpunkt auch noch keine!

Das ändert sich dann am 1. April: Jennifer wird beim Innkraftwerk in Kirchbichl tot aufgefunden. Sie dürfte schon 58 Tage im Inn getrieben haben. Schwiegervater Nogori R. wird erneut festgenommen, bald darauf aber wieder enthaftet. Weil eine Obduktion keine Todesursache brachte. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Freilassung ein - und bekommt recht. Die Folge: Festnahme die dritte - Mitte Mai. Die Todesumstände sind da immer noch unklar - und das sind sie bis heute. Auch eine zweite Obduktion und eine Spezialuntersuchung mit so genannten Kieselalgen brachten keine Aufschlüsse.

Brisante Indizienkette

Für die Staatsanwaltschaft stand jedoch immer außer Zweifel, dass R. etwas mit dem Tod von Jenny zu tun hat. Sie stützt sich dabei u. a. auf folgende Indizien:

  • R. soll sich im Internet darüber erkundigt haben, ob ein ausgeschaltetes iPhone geortet werden kann. Erst nach Vorhalt dieser Ermittlungsergebnisse habe er zugegeben, dass er Jenny am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit in Kundl abgeholt habe und mit ihr etwa zwei Stunden in der Gegend herumgefahren sei.
  • Der 43-Jährige behauptete offenbar, dass Jenny während der Fahrt ständig telefoniert habe. Nach Auswertung der Rufdaten könne dies ausgeschlossen werden.
  • Mit einem anonymen Wertkartenhandy soll R. Abschieds-SMS an Jennys Angehörige versandt haben.
  • Es gebe keine Hinweise oder Beweggründe, die auf einen Suizid hindeuten würden. Auch für einen Unfall gebe es keine Anzeichen.

Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt. Ein Urteil soll es am Freitag geben. Der Angeklagte ist nicht geständig - für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Hubert Rauth, Kronen Zeitung

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