Schutzgelderpressung

Prozess in Wien: Freisprüche für 8 Tschetschenen

Österreich
14.12.2017 13:31

Als Schlag ins Wasser hat sich die Anklage gegen acht gebürtige Tschetschenen erwiesen, die sich seit Anfang Dezember als vermeintliche Schutzgelderpresser und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten mussten. Die Männer im Alter zwischen 27 und 40 Jahren wurden am Donnerstag nach dreitägiger Verhandlung von den gegen sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

Die Freisprüche erfolgten keineswegs im Zweifel. Der Schöffensenat war vielmehr überzeugt, "dass das mit Sicherheit keine Erpressung war", wie der Richter betonte. Ebenso haltlos war nach Ansicht des Gerichts die den Tschetschenen unterstellte Bandenbildung. Ein einziger von ihnen kam nicht gänzlich ungeschoren davon: Weil er trotz Waffenverbots einen Schlagring besessen hatte, fasste der 33-Jährige drei Monate bedingt aus.

"Kronzeuge höchst dubios" aufgetreten
Die Freisprüche hatten sich abgezeichnet, nachdem am Donnerstag der Hauptbelastungszeuge sowie ein angeblich von Tschetschenen erpresster Floridsdorfer Friseur vernommen wurden. Der "Kronzeuge" erschien dem Schöffensenat "höchst dubios", wie Richter Andreas Böhm am Ende des Verfahrens feststellte. Hinsichtlich dessen Angaben bemerkte Böhm: "Alles, was der erzählt, ist unglaubwürdig."

Zeuge sitzt selbst in Haft
Dieser Zeuge, auf den sich die Staatsanwaltschaft gestützt hatte, wurde im Übrigen aus der Strafhaft vorgeführt. Der gebürtige Tschetschene war am 22. Mai vom Landesgericht für Strafsachen wegen Schlepperei und falscher Zeugenaussage zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, wobei diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Der 40-Jährige soll in zahlreichen Fällen zur entgeltlichen Schleusung von Syrern von Ungarn nach Österreich beigetragen haben, indem er dafür sein Fahrzeug zur Verfügung stellte und weitere Organisationsdienste leistete.

Die Freisprüche in dem Hochsicherheitsverfahren - auch das Prozessfinale am Donnerstag wurde von einem Großaufgebot der Justizwache und WEGA-Beamten überwacht, Besucher mussten sich vor Betreten des Verhandlungssaals ausweisen und eine zusätzliche mobile Sicherheitsschleuse passieren - sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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