In Bad Kreuzen:

Alte Causa um Spesen holt ÖVP-Politiker ein

Oberösterreich
13.12.2017 17:39

Sieben von ursprünglich 131 ins Auge gefassten Gebarungsprüfungen hat sich der Landesrechnungshof bei seiner Sonderprüfung des Systems der Gemeindeaufsicht in Oberösterreich näher angesehen. Darunter auch den Bericht über eine ziemlich alte und recht eingeschränkte Prüfung in Bad Kreuzen von Jahresanfang 2005.

Das damalige "Zielobjekt" der Prüfung, Viktor Sigl (ÖVP), hält die Causa  für längst abgehandelt, von allen Behörden, insbesondere der Finanz, erledigt und sieht sie damit als "an sich abgeschlossen" an, wie der damalige Bürgermeister von Bad Kreuzen und heutige Erste Landtagspräsident am Mittwoch der "Krone" erklärte.

Teil der Anzeige eine Gemeindeprüfers

Allerdings ist die alte Causa mit dem angezeigten Vorwurf "Belegfälschung" und einigen krimihaften Details Teil jenes Konvolutes von Anzeigen eines früheren Gemeindeprüfers, die bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien anhängig sind - vielleicht rührt daher das Interesse des Landesrechnungshofes, der recht tief in die Materie "Pauschalierte Reisekostenvergütung" einstieg, die die Gemeinde ihrem Bürgermeister Sigl in seiner Zeit als Wirtschaftskammerpräsident gewährte und die sich in den fraglichen 40 Monaten auf rund 13.300 Euro summierte.

Zwei relevante Berichtsversionen

In der ersten Prüfberichtsversion von 2005 war die Reisekostenvergütung, vereinfacht gesagt, noch als unzulässig eingestuft worden. In der veränderten Version hieß es: "Dieser pauschalierten Reisekostenvergütung stehen nachgewiesene Aufwendungen gegenüber, die (...) keinen Bezug darstellen." Die teils ungewöhnlichen Vorgänge in  der Gemeindeaufsicht (samt Maßregelung  zweier penibler Prüfer) zwischen diesen beiden Versionen sind Thema bei der erwähnten Strafanzeige.

"Falsche" Dienstreisen als Nachweise

Daher beschäftigte sich der Rechnungshof auch mit der Qualität der Nachweise für die relevanten Jahre 2000 bis 2003. Das hat unter anderem ergeben, dass bei fast allen Dienstreisen Sigls kein Zweck angegeben und Dienstreisen berücksichtigt worden seien, die nicht im Zusammenhang mit seiner Funktion als Bürgermeister standen. Zum Beispiel entfielen neun Dienstreisen, um in Summe 464,29 €, auf Parteiveranstaltungen
Die Vermutung des damaligen Prüfers, dass die Nachweise komplett nachträglich generiert wurden, kann der LRH nicht bestätigen. Allerdings tauchte zumindest der Nachweis für das Jahr 2000  erst nach der damaligen Prüfung auf.

Rchnungshof rügt Kontrollversagen

Zusammenfassend kritisiert der LRH, dass die Marktgemeinde Bad Kreuzen die Nachweise ungeprüft anerkannte, die Gemeindeabteilung keine umfassenden Prüfungshandlungen setzte, der Prüfungsausschuss die Fehler in den Aufzeichnungen nicht bemerkte und das für die Gemeindeaufsicht zuständige Regierungsmitglied (damals Josef Ackerl, SPÖ) die Nachweise nicht bemängelte. Die Rede ist sogar von einem Kontrollversagen auf allen Ebenen.
Sigl selbst kennt, wie er sagt,  das neue Rechnungshofergebnis noch nicht und sagt: "Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass im jetzigen Prüfbericht irgendetwas Relevantes drinnensteht, was mich persönlich betrifft."

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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