Drama bei Ausflug

Bub (3) nach Badeunfall Pflegefall: Schuldsprüche

Österreich
13.12.2017 16:58

Eine 24 Jahre alte Kindergartenpädagogin und ein 23-jähriger Bademeister sind am Mittwoch am Bezirksgericht Bleiburg in Kärnten wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Richter Franz Boschitz sah es als erwiesen an, dass sie im August ihre Aufsichtspflicht verletzten, als ein dreijähriger Bub unbemerkt ins Wasser stürzte und mehrere Minuten reglos darin trieb, ehe er entdeckt wurde. Das Kind ist nun ein Pflegefall. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nur die 24-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, die Verantwortung übernehmen zu wollen, sofern das Beweisverfahren das ergebe. Unter Tränen schilderte sie vor Gericht, wie sie den Dreijährigen im Wasser entdeckte.

"Ich war für die Gruppe verantwortlich", sagte die Angeklagte. Sie sei mit den ersten Kindern zunächst allein im Bad gewesen und habe ihnen beim Umziehen geholfen. Auch dem Buben habe sie geholfen, dann habe er sich aufs Handtuch gesetzt. Schließlich kamen die restlichen Kinder mit der Kindergartenhelferin sowie einer Praktikantin und die 24-Jährige machte sich mit der ersten Kindergruppe auf in Richtung Becken. Dort entdeckte sie den Dreijährigen reglos im Wasser treiben, zog ihn heraus und schlug Alarm.

Die ebenfalls angeklagte 45 Jahre alte Kindergartenhelferin bekannte sich nicht schuldig. Sie war erst später mit den übrigen Kindern ins Bad gekommen und habe den Dreijährigen zum ersten Mal gesehen, als er, völlig blau angelaufen, aus dem Wasser gezogen wurde, wie sie erklärte.

Bademeister führte während Unglück Wartungsarbeiten durch
Der 23-jährige Bademeister erklärte bei der Verhandlung, dass er gerade in den Keller gegangen war, um Wartungsarbeiten durchzuführen, als die Kinder ins Bad kamen. Auch die Instandhaltungsarbeiten seien seine Aufgabe, deshalb sei er dreimal täglich eine halbe Stunde nicht da. Er habe seine Mutter an der Kasse gebeten, zu schauen, dass nichts passiert. Diese habe keine Bademeister-Ausbildung, gab er zu, könne aber schwimmen und Erste Hilfe leisten. Einen vollständigen Blick über die Becken habe man von der Kassa aus nicht.

Schlussendlich setzte es zwei Schuldsprüche: gegen die 24-Jährige und den Bademeister. Dieser habe gewusst, dass Kleinkinder im Bad sind, und sei trotzdem in den Keller gegangen, so der Richter. Die Kindergärtnerin war zum Unfallzeitpunkt allein mit der ersten Hälfte der insgesamt 17 Kinder im Bad. Sie habe den Ausflug auch organisiert, wodurch sich eine Teilung der Gruppe und der Aufsichtspersonen ergab. Diese Praxis sei "hinterfragenswert", sagte Richter Boschitz.

11.000 Euro Teilschmerzensgeld und Teilschadenersatz
Der Bademeister muss 2000 Euro, die Kindergärtnerin 1500 Euro Geldstrafe bezahlen. Außerdem sprach der Richter dem unter schweren Dauerfolgen leidenden Buben bzw. seiner Mutter Teilschmerzensgeld und Teilschadenersatz in Höhe von insgesamt 11.000 Euro zu.

Die Kindergartenhelferin wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie erst ins Bad gekommen war, als der Unfall schon passiert war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bezirksanwalt Norbert Rautz gab keine Erklärung ab, der Verteidiger des Bademeisters kündigte volle Berufung an.

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