Eine Tätlichkeit am Fußballfeld kann neben der Roten Karte und der vorzeitigen Dusche auch eine Verlängerung im Gerichtssaal bringen: Ein Unterländer (24) hatte einem Gegenspieler laut Urteil mit den Fußballschuhen absichtlich ins Gesicht getreten - bedingte Haft und Verurteilung zur Schmerzensgeld-Zahlung.
82. Minute eines Unterhaus-Kicks, das Auswärts-Team des Angeklagten liegt 0:4 zurück. Mit einem Gegenspieler steigt der 24-Jährige zu einem Kopfball hoch, beide stürzen und kommen gemeinsam zu liegen. "Danach hat er mir ins Gesicht getreten", schilderte das Opfer. Der 19-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch, einen Augenhöhlenbodenbruch und sieht auch drei Monate nach dem Vorfall noch "Doppelbilder".
"Bein abgewinkelt und zugetreten"
"Der Angeklagte hat das rechte Bein angewinkelt und zugetreten", schilderte auch der Schiedsrichter als Zeuge. Und Helmut Kraft, Tiroler Trainer-Ikone und ebenfalls Zeuge: "So etwas habe ich in 30 Jahren nie gesehen. Da blieb mir die Spucke weg." Der Angeklagte und seine Vereinskollegen wollten sich freilich erinnern, dass die Verletzung im Zuge des gemeinsamen Hinfallens passiert sei.
Bedingte Haft und Schmerzensgeld
Die Richterin glaubte dies aber nicht und verhängte wegen schwerer Körperverletzung neun Monate bedingte Haft und 1440 € Geldstrafe. Auch Schmerzensgeld (vorerst 5000 €) sind fällig - nicht rechtskräftig.
Andreas Moser, Kronen Zeitung
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