"Krone"-Ombudsfrau

Vater war nie da: Nun soll Sohn für Pflege zahlen

Ombudsfrau
13.12.2017 12:00

Dass er auf diese Art und Weise von ihm hören wird, damit hat Thomas K. nicht gerechnet. Fünf Jahrzehnte lang hat sich sein deutscher Vater nicht bei ihm gemeldet. Nun teilte eine Behörde aus Bayern dem Tiroler mit, dass er für den mittlerweile pflegebedürftigen 81-jährigen Elternteil unterhaltspflichtig sei…

Anfang Oktober landete im Postkasten von Thomas K. (52) aus Tirol ein Brief der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben in Deutschland. Forderung der bayerischen Behörde: Die Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Für seinen 81-jährigen, pflegebedürftigen Vater, der Deutscher ist, sei nämlich ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt worden. Weil dieser die Kosten des Pflegeheims nicht selbstständig tragen könne. Und als Sohn sei Herr K. seinem Vater gegenüber laut dem deutschen Bundesgesetz unterhaltspflichtig.

Vater meldete sich 52 Jahre nicht
Obwohl der Vater seine Mutter bereits bei der Geburt verlassen, und sich in 52 Jahren nie bei dem Tiroler gemeldet habe. "Ich habe meinen Vater nur einmal bei der Scheidung meiner Eltern vor Gericht gesehen. Er hat sich nie um mich gekümmert. Und jetzt soll ich für ihn Unterhalt zahlen?", wandte sich Herr K. enttäuscht an die Ombudsfrau.

Unterhaltspflicht unabhängig von Staatsangehörigkeit
Auf Anfrage wurde uns seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Soziales mitgeteilt, dass Verwandte in gerader Linie in Deutschland zeitlebens verpflichtet seien, einander Unterhalt zu gewähren. Nämlich dann, wenn der zu Pflegende außerstande ist, sich selbst zu erhalten. Diese Verpflichtung sei unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort des Kindes. Aufgrund des von Herrn K. beschriebenen Verhaltens des Vaters sei aber auch zu prüfen, ob eine Beschränkung oder ein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung vorliegen würden. Herr K. hofft nun, dass die Behörde doch noch zu seinen Gunsten entscheidet.

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