OGH-Urteil

Richterin bleibt: Grasser-Prozess darf nun starten

Wirtschaft
11.12.2017 15:30

Nun ist es fix: Der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Beschuldigte im Großen Schwurgerichtssaal in Wien startet wie geplant am Dienstag. Bis zuletzt hatte der Starttermin wegen der Richterinnenzuständigkeit gewackelt. Am Montagnachmittag hat aber der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde abgelehnt und damit grünes Licht für den größten Korruptionsprozess in der Zweiten Republik gegeben.

Der Richtersenat im Wiener Justizpalast beriet nach der rund 20-minütigen öffentlichen Sitzung nicht sehr lange, bis er wieder vor die Öffentlichkeit trat und das Urteil verkündete. Damit ist Richterin Marion Hohenecker weiterhin als Vorsitzende des Schöffensenats für die Verhandlung des Falles zuständig. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes, die sich für eine Zuständigkeitsänderung in einem quasi verbundenen Fall ("Villa Esmara") aussprach, wurde vom OGH verworfen.

Befangenheitsantrag gegen Richterin gleich am ersten Tag
Hauptangeklagter ist der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser (48). Nach acht Jahren Ermittlungen haben die Staatsanwälte 825 Seiten Anklageschrift vorgelegt. Im Verfahren geht es um die Frage, ob Grasser Bestechungsgeld angenommen hat. Er hat das immer bestritten.

Die Verteidiger Manfred Ainedter und Norbert Wess konterten mit 600 Seiten Gegenschrift. Und sie haben ein Gutachten erstellen lassen, das Grasser bescheinigt: Es gab in den vergangenen Jahren eine "sehr große mediale Vorverurteilung". Medienwissenschaftler Professor Ralf Höcker befand sogar, sie sei so groß gewesen, wie er es noch nirgends erlebt habe. Ainedter und Wess kündigten an, nach Prozessbeginn Richterin Marion Hohenecker erneut wegen Befangenheit abzulehnen - wegen politisch gefärbten Twitter-Einträgen ihres Ehemannes, der ebenfalls Richter ist.

Auch nach dem OGH-Urteil am Montag gaben sich die Anwälte in dieser Sache noch nicht geschlagen. "Schauen Sie sich das an", meinte Ainedter zu den massiv postierten Journalisten im Justizpalast. Er werde, wie schon angekündigt, einen Befangenheitsantrag stellen - und damit nicht alleine sein. "Da werden noch andere Anträge kommen", so der Grasser-Verteidiger, der sich trotz des nunmehrigen Prozessstarts gelassen gab.

Die wichtigsten Angeklagten neben Grasser
Der einst hoch angesehene Lobbyist Peter Hochegger (68) soll zehn Millionen Euro kassiert und unter Abzug von zweieinhalb Millionen weitergeleitet haben. Von Bestechungsgeld, wie es die Anklage nennt, wollen Hochegger und Anwalt Leo Kregcjk nichts wissen. Der Angeklagte gibt zu, dass er Immofinanz-Chef Karl Petrikovics den Tipp weiterleitete, der zum Kauf der Buwog verhalf. Diesen habe er von Freund Meischberger erhalten. Woher der es hatte, wisse er nicht. Die Anklage nennt Grasser als Tippgeber.

Karl Petrikovics (63), einst Chef des Immofinanz-Konzerns, gibt zu, dass er 2004 zehn Millionen Euro an den Lobbyisten Peter Hochegger bezahlt hat. Für einen Tipp, der dem Unternehmen den Besitz der Buwog einbrachte. Für dessen Anwalt Otto Dietrich "ein reelles Geschäft". Dass, wie die Anklage behauptet, Ex-Minister Grasser der teilweise Nutznießer der Zahlung gewesen ist, will Petrikovics nicht gewusst haben.

Walter Meischberger (58) brachte ins Spiel, wie viel im angeblich geheimen Auswahlverfahren für die Buwog geboten wurde. Doch die Zahl - 960 Millionen - sei nicht so geheim gewesen, sagt Anwalt Jörg Zarbl: Jörg Haider habe sie verraten. Der Verteidiger will Ex-Kanzler Gusenbauer und Politberater Tal Silberstein als Zeugen laden. Möglicherweise sei die Buwog-Affäre Teil von "Dirty Campaining" gewesen, so der Anwalt.

Immobilienmakler Ernst Plech (73), der auch Aufsichtsrat der Buwog war, soll in die angebliche Bestechung des Ministers eingebunden gewesen sein. Daher habe er, laut Anklage, einen Teil der zehn Millionen erhalten. Dass er "wirtschaftlich Berechtigter" eines Kontos in Liechtenstein war, bestreitet Plech (Anwalt: Michael Rohregger). Von Bestechung will er nichts wissen.

Georg Starzer (60), bis vor Kurzem Vorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, soll laut Anklage in die Bestechungszahlung eingebunden gewesen sein. Doch Starzer (Anwalt: Oliver Plöckinger) bestreitet alles. Er habe nur einmal Kontakt mit Peter Hochegger gehabt und keinen Vertrag mit ihm geschlossen. Der "heiße Tipp", das 960-Millionen-Anbot, sei für den Kaufentscheid gar nicht wichtig gewesen. Starzer wurde von seinem Vorstandsposten abgelöst.

krone.at, Kronen Zeitung

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