Freispruch am OGH

Staatsanwalt fragte: Sind Flüchtlinge “entlaust”?

Österreich
04.12.2017 08:27

Das Disziplinarverfahren eines oberösterreichischen Staatsanwalts hat es unlängst bis zum Obersten Gerichtshof geschafft. Der Staatsanwalt musste sich wegen einer umstrittenen Frage, die er dem Stellvertreter eines Landesgerichts gestellt hatte, vor Gericht verantworten. Bei dem Telefonat ging es um Hygienefragen bei Flüchtlingen, die im Sozialraum des Gerichts Deutschkurse erhielten. Dabei erkundigte sich der Staatsanwalt, ob die Flüchtlinge "geimpft und entlaust" seien.

Wie die "Presse" in ihrer Montagsausgabe berichtet, deutete der Amtsdirektor bzw. stellvertretende Leiter der Geschäftsstelle des Landesgerichts diese Frage als fremdenfeindlich. Nach einer Anzeige folgte ein Prozess, bei dem der Jurist wegen eines Dienstvergehens schuldig gesprochen wurde. In der Begründung habe es geheißen: Er habe es verabsäumt, sich im und außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstands nicht gefährdet werden.

OGH sieht keine Gründe für Disziplinarverfahren
Der Staatsanwalt habe das Urteil bekämpft und schlussendlich vor dem OGH gewonnen. Die Richter hätten keine Gründe gesehen, den Vorfall disziplinär zu ahnden. Erstens habe es sich um ein Gespräch zwischen zwei Personen gehandelt, bei dem keine Absicht bestanden habe, dass die Inhalte nach außen dringen. Zweitens sei die Causa "als eine gegebenenfalls zu bejahende einmalige Pflichtverletzung nach ihrer Art und Schwere kein Dienstvergehen - auch deshalb, weil keine erschwerenden Umstände vorlägen", heißt es in dem Zeitungsbericht.

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