Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erspart jetzt nicht nur der ASKÖ eine gehörige Nachversteuerung, sondern hat auch österreichweit Auswirkungen auf die Arbeit von Sportvereinen. Auslöser war eine Forderung der Gebietskrankenkasse, die der Salzburger Verband erfolgreich rechtlich bekämpft hat.
Seit Montag liegt ASKÖ-Anwalt Gernot Schaar das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt vor - und es enthält Zündstoff. Auslöser war vor rund drei Jahren eine Prüfung der ASKÖ im Zuge des Förderungsskandals durch die Salzburger Gebietskrankenkasse.
In diesem Zusammenhang haben die Prüfer festgestellt, dass eine bislang bundesweit übliche Form der Trainer-Abrechnung nicht zulässig sei. Die Folge: Die ASKÖ hätte eine hohe Nachversteuerung leisten müssen. Konkret geht es um die Pauschale Reisekostenabrechnung (kurz: PRAE), mit der Trainer nebenberuflich 540 Euro im Monat sozial- und steurrechtsfrei dazu verdienen dürfen. Laut den Prüfern der Gebietskrankenkasse würde diese Regelung allerdings nur für den Wettkampfsport gelten, die ASKÖ sei aber mit ihren Projekten aus dem Breiten- und Gesundheitssport kein leistungsorientierter Dachverband, demnach sei die Abrechung über das PRAE-Formular gar nicht zulässig.
Das PRAE-Formular ist überall im Einsatz
Gegen diese Auffassung ist der Salzburger Verband vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen - und bekam jetzt Recht. Ein Urteil, über das nicht nur in Salzburg gejubelt wird, sondern österreichweit: Denn die Gültigkeit beschränkt sich nicht nur auf den ASKÖ, sondern betrifft den gesamten Breitensport. Rechtliche Details dazu wollen die Funktionäre um Präsident Gerhard Schmidt heute Nachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz erläutern.
Anna Dobler, Kronen Zeitung
Zitat - ASKÖ-Geschäftsführer Oliver Jarau ist erleichtert über das Urteil:
Wir haben schon allein aufgrund fehlender Alternativen auch nach der Prüfung weiterhin mit dem Formular abrechnen müssen.
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