Von seinem 90-jährigen Vater wurde Franz B. gebeten, seine Rechtsschutzversicherung zu kündigen. Doch statt vollständig wurde der Versicherungsvertrag nur teilweise aufgelöst. Ein Missverständnis, wie sich herausstellte.
"Ich habe der Versicherung die Kündigung per Einschreiben übermittelt. Und darin mitgeteilt, dass die Polizze der Rechtsschutzversicherung wegen des Verkaufs des Autos meines Vaters aufgelöst wird", schilderte Franz B. Für ihn war die Sache damit erledigt. Umso verblüffter war der Wiener, als sein Vater dann gemahnt wurde. Der Versuch, die Sache mit dem Unternehmen zu klären, war laut Leser aber nicht von Erfolg gekrönt, weshalb sich Herr B. an die Ombudsfrau wandte.
Laut ARAG Versicherung wurde die Kündigung als Risikowegfall wegen des Kfz-Verkaufs gewertet. Deshalb habe man den Baustein "Verkehrsbereich" aus der Versicherung ausgeschlossen. Den Versicherungsnehmer habe man darüber auch informiert. Dass es hier offenbar zu einem Missverständnis kam, bedauere man. Der Vertrag wurde letztlich rückwirkend storniert.
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