„Passt nicht zusammen“

Arbeitsrechtler kritisiert Faßmanns Elternbrief

Politik
03.09.2020 11:02

Nachdem bereits die SPÖ den Elternbrief von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) „verrissen“ hat, hat der Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak das Schreiben jetzt als irreführend kritisiert. Es werde suggeriert, dass es für die Corona-bedingte Betreuung eines Kindes nur die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit gebe, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden muss. Tatsächliche existiere aber auch eine bezahlte Freistellung mit Rechtsanspruch, geht der Experte hart ins Gericht mit den Regierungsmaßnahmen.

Wer aus „sonstigen persönlichen Gründen“ verhindert sei, und dazu gehöre auch die Kinderbetreuung aufgrund einer gesetzlichen Betreuungspflicht, habe einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - und das auch mehrmals pro Jahr, stellte der Arbeitsrechtsexperte gegenüber der APA klar. Zusätzlich gebe es auch noch die Pflegefreistellung. „Das passt alles nicht zusammen. Es gibt eine Leistung mit Rechtsanspruch, aber es wird etwas gepusht, wo man Bitte sagen muss“, so Gruber-Risak.

Von der durch Faßmann und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) forcierten Lösung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) profitieren die Arbeitgeber, meinte er, denn sie bekommen ein Drittel der Lohnkosten vom Bund refundiert. Die Arbeitnehmer aber müssen darum bitten, so der Arbeitsrechtler, und bekommen etwas gewährt, obwohl sie ohnehin (gemäß Angestelltengesetz und AGBG) Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

„Besser wäre es, wenn man den Eltern sagt, was echt die Rechtslage ist“, meinte Gruber-Risak zu dem Elternbrief. Als Arbeitsrechtler störe es ihn, dass man Existierendes aufgedoppelt habe, ohne den Menschen zu erklären, warum dies nun besser sei als vorher. Gegen die Teilrefundierung der Lohnkosten spreche gar nichts - dies hätte man aber auch ohne neue Sonderregelung umsetzen können, so Gruber-Risak.

SPÖ-Hammerschmid: „Regierung schafft nur Chaos“
Ähnliche Kritik hatte am Mittwoch auch SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid geübt. „Hier werden die Eltern nur verwirrt, denn eigentlich hat ein Elternteil einen Rechtsanspruch darauf, bezahlt zu Hause bleiben zu können, wenn keine andere Betreuung der Kinder möglich ist. Jetzt erzählt Arbeitsministerin Aschbacher den Eltern, sie müssen zu den Arbeitgebern gehen und darum betteln, was ihnen zusteht“, meinte sie in einer Aussendung: „Eltern brauchen endlich Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung, wenn die Schulen zu sind. Und wenn ihr Kind krank ist, dann müssen sie die richtige Information bekommen, was ihre Ansprüche sind.“

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