Hadishat ermordet

Robert K. „wird sicher für 25 Jahre weggesperrt“

Österreich
17.05.2018 06:02

Kalt, gefühllos, ohne jede Reue - so tötete Robert K. (16) die erst sieben Jahre alte Hadishat, stach im Badezimmer der Wohnung seiner Eltern mehrfach auf das kleine Mädchen ein, das mit dem Burschen aus der Nachbarschaft an diesem Tag einfach nur ein Eis essen wollte - und löschte so auf grausamste Art und Weise ein junges Leben aus. Robert K. wurde festgenommen, wartet nun auf seinen Prozess. Im Gespräch mit krone.at zeigt sich Strafjurist Manfred Arbacher-Stöger sicher: „Bei der Strafbemessung wird man sich wohl an der Höchststrafe orientieren.“ Aber nicht nur dabei ...

„Es hätte jeden treffen können“, erklärte der mutmaßliche Täter nach seiner Festnahme im Polizeiverhör. Und am Freitagnachmittag traf es die siebenjährige Hadishat, die schon viele Male zuvor in der Wohnung ihres späteren Mörders im Wiener Dittes-Hof zu Gast war, um mit der Katze zu spielen.

Ohne Mitgefühl und völlig emotionslos sprach der 16-Jährige über die grausame Tat, bei der er mehrfach mit einem Küchenmesser auf den Hals des Mädchens einstach und ihm dabei beinahe den Kopf abtrennte. Den leblosen Körper entsorgte Robert K. danach im Müll, äußerte nach seiner Verhaftung lediglich, dass ihm die Mutter seines Opfers leidtue - das kleine Mädchen selbst, das noch sein ganzes Leben vor sich hatte, aber nicht.

Die Gefühlskälte und fehlende Empathie des 16-Jährigen, mit der er über die Bluttat spricht, schockt Bevölkerung wie auch Ermittler gleichermaßen. Doch was geschieht nun mit Robert K.? Klar ist, ihm wird der Prozess gemacht, und zwar nach Jugendstrafrecht, immerhin ist er erst 16 Jahre alt.

„Hier gilt ein maximales Strafmaß von 15 Jahren. Aufgrund der Schwere der Tat ist allerdings nicht zu erwarten, dass der Strafrahmen weit darunterliegen wird. Er sollte meiner Meinung nach wohl deutlich über zehn Jahren Freiheitsstrafe bekommen“, so Arbacher-Stöger. Für den Juristen wäre zudem auch das junge Alter des mutmaßlichen Kindermörders erschwerend. „Der 16-Jährige ist ja immerhin noch fast ein Kind und dennoch zu solch einer grausamen Tat fähig gewesen.“

Zudem werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt, so der Jurist. „Immerhin hatte der Jugendliche keinerlei Motiv für die Tat.“ Aus diesem Grund ist von einer psychologischen Betreuung des 16-Jährigen während der Verbüßung seiner Haftstrafe auszugehen, erklärt Arbacher-Stöger. Gutachten haben nun zu klären, ob bzw. welche psychische Erkrankung beim 16-Jährigen vorliegt. Für den Kriminalpsychologen Wolfgang Marx gibt es Hinweise auf eine dissoziale Persönlichkeitsstörung des 16-Jährigen. Auch dürfte der Jugendliche bereits im Vorfeld von Gewaltfantasien beherrscht worden sein, die plötzlich aufbrachen, hatte Marx erst kürzlich erklärt.

Nach 25 Jahren in Freiheit?
Und was geschieht danach? Auch nach Absitzen der Haftstrafen würde Robert K. wohl kaum unmittelbar in die Freiheit entlassen werden, ist sich der Jurist sicher. „Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wird er wohl auch weiterhin psychisch betreut werden müssen. Und danach müssen wirklich alle psychiatrischen Gutachten positiv sein, damit er in die Freiheit entlassen wird.“

Denkt man etwa an den aktuellen Fall des See-Mörders (dieser war von zwei Gutachtern für ungefährlich erklärt worden, ehe er kürzlich eine Zufallsbekanntschaft erwürgte, danach in der Badewanne zerstückelte und die Leichenteile im Neusiedler See versenkte, Anm.), wird wohl hier ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung des Beschuldigten geworfen werden“, so der Jurist. Er gehe davon aus, „dass er durchaus 25 Jahre in Haft bzw. in der Anstalt verbringen werden wird - vorausgesetzt natürlich, er gilt danach als geheilt“. Da wäre Robert K. 41 Jahre alt …

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